Erstellt am 20.06.2014 um 21:54 Uhr von Kölner
Erstellt am 20.06.2014 um 23:43 Uhr von christobal
Klar dürft ihr den Kollegen sprechen. Es liegt nach deinen Ausführungen keine Geheimhaltungspflicht vor, da es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt.
Die Zusammenarbeit mit GF würde ich in diesem Fall zweitrangig ansehen und lieber die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter nicht aufs Spiel setzen. Wenn er erfährt, dass ihr Informationen über eine mögliche Auswirkung auf ihn direkt hattet, ihr ihn aber nicht aufgesucht habt, wird er sicherlich nicht erfreut sein.
Ich würde den AG freundlich darauf hinweisen, dass hier keine Geheimhaltungspflicht vorliegt und ihr in Eurer Funktion und als Mandatsträger verpflichtet seid, den betreffenden MA zu sprechen. Vielleicht kommt er ja von sich aus dann Euch zuvor und informiert den Kollegen selber.
Und wenn der GF rumstänkert, gibt es genügend Wege, die Zusammenarbeit weiter einzufordern. Dann weht halt ein eisiger Wind in den nächsten Wochen. Für den Kollegen wäre es mir das wert!
Erstellt am 21.06.2014 um 09:32 Uhr von gironimo
Wenn der AG Euch einen Maulkorb verpassen will und Euren Job als Interessenvertreter behindern will, ist er derjenige, der die Zusammenarbeit schwierig gestaltet. Ihr solltet Euch nicht auf dieses Spiel einlassen.
So gesehen stimme ich christobal zu.