Erstellt am 20.06.2014 um 17:27 Uhr von gironimo
Sicher kann er das .... aber.....
Wissen ist macht - nichts wissen macht viel aus.....
Man sollte dann schon genau hinterfragen, warum eigentlich abgelehnt wird. Man kann sich doch nicht für ein Amt wählen lassen, aber dann nicht bereit sein, das notwendige Wissen zu erlangen.
Erstellt am 20.06.2014 um 17:28 Uhr von frischlinge
Betriebsratsschulungen
- Recht und Pflicht -
Als Betriebsrat haben Sie nicht nur einen gesetzlich verbrieften Schulungsanspruch, sondern sogar die Pflicht sich fortzubilden, um die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich vertreten zu können!
Sie übernehmen in Ihrem Amt viele neue und verantwortungsvolle Aufgaben. Um diese bewältigen zu können, benötigen Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Deshalb empfehlen wir von Anfang an die Teilnahme an Betriebsratsschulungen. Scheuen Sie sich also nicht, ein Seminar zu besuchen und sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen!
Erstellt am 20.06.2014 um 17:35 Uhr von AgendP
@kurthofmann,
ja das kann er oder sie. ohne begründung.der br kann dich nicht zwingen und ein pflicht dein wissen auf einen siminar zu erlangen ist ein trug schluss. du kannst dir selber aussuchen wie und wo du was lernst. ich habe noch nie gelesen das ein brm verklagt wurde weil er nicht das wusste was er wissen muss, weil das wiederum ja nichtmal irgendwo steht.den mindest IQ für brms gibt es weder als wahl zulassung noch als pflicht zur Ausübung des amtes .... wissen ist relativ, besonders wenn es an der Anwendung hapert oder gar am vernüftigen menschen verstand.
Erstellt am 20.06.2014 um 20:09 Uhr von seesee
Für manche BRM ist die Teilnahme an Schulungen die reine Geldverschwendung... ich weiß, hört sich böse an... Ein zur Schulung "gezwungenes" BRM wird wenig Bereitschaft mitbringen, etwas zu lernen geschweige etwa gelerntes anzuwenden...