Schulungsverweigerung
Was tun bei AG Einspruch zum Veranstaltungsort von Grundlagenschulung?
Community-Antworten (9)
15.06.2014 um 16:06 Uhr
Grundsätzlich gilt dass der BR selbst entscheiden kann, welche Seminare besucht werden. Allerdings hat der BR auch anzuwägen, ob es günstigere / den Betrieb weniger belastende Alternativen bei gleicher Leistung gibt und dann ggf. diese auszuwählen.
Grundsätzlich gilt aber auch immer der Grundsatz dass BR-Mitglieder nicht besser gestellt werden dürfen als übrige MA. Daher muss ein Seminar sich bzgl. Veranstaltungsort, Hotelkosten etc. auch an sonstigen im Betrieb üblichen Seminaren messen lassen.
Wenn im Unternehmen für Führungskräfte durchaus teure, weit abgelegene Seminare Usus sind, habt ihr wesentlich bessere Argumente, als wenn bei Seminaren generell ein striktes Spardiktat herrscht.
Gertade die Grundlagenschulungen werden mittlerweile von zig Anbietern mit sehr ähnlichen Inhalten angeboten. Da muss man bei weit abgelegenen Seminaren schon sehr genau begründen, warum es ausgerechnet dieses Seminar sein muss.
Wenn ihr nach Abwägung aller Grundlagen der Meinung seid, dass euer Anspruch berechtigt ist, dann setzt ihr den AG davon in Kenntnis und müsst es ggf. aber auch bis vorm Arbeitsgericht durchfechten.
15.06.2014 um 19:23 Uhr
@Stelle Eines vorweg, der BR braucht vor dem Arbeitsgericht gar nichts durchfechten Der AG kann versuchen sich mit dem BR zu einigen. Der BR ist aber nicht verpflichtet, sich zum Abschluss bei Gesprächen sich mit dem AG zu einigen. Hier ist der AG derjenige der sich an das Arbeitsgericht wenden muss. Hier wird der Veranstaltungsort vom AG moniert, demnach also die Kosten die dadurch entstehen. Die Verhältnismäßigkeit die Hertha BSC anspricht die der BR berücksichtigen soll, sagt nicht. Urteile die durch das BAG ergangen sind besagen zwar das bei mehreren gleichwertigen Veranstaltungen derjenige den Vorzug zu geben ist, die die geringsten Kosten verursacht. Daraus leitet das BAG aber nicht die Verpflichtung ab, die billigsten Alternativen wählen zu müssen. Es hat anerkannt das bei der Wahl zwischen einer qualitativ höherwertigen Schulungsveranstaltung mit erhöhten Kosten und einer weniger guten mit geringeren Kosten im Interesse einer sachgerechten Schulung im Zweifel der qualitativ höherwertigen Veranstaltung den Vorzug zu geben ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Kosten in einem angemessenem Rahmen halten.
Dies kann auch gleichzeitig eure Begründung gegenüber dem AG sein. Und sollte er dann doch wieder erwartend den Weg zum Arbeitsgericht beschreiten.
16.06.2014 um 13:13 Uhr
Zitat (Snooker): "Hier ist der AG derjenige der sich an das Arbeitsgericht wenden muss."
Warum? Da es sich hierbei nicht um die Frage der Erforderlichkeit der Schulung handelt (diese wäre vor dem Arbeitsgericht zu klären), sondern um Zeit- und Kostenaufwand sowie zeitliche Lage, also die betrieblichen Notwendigkeiten, wäre die Einigungsstelle zuständig (denn es gilt ja, sich zu einigen, unter welchen Umständen diese Schulung die Interessen beider Seiten bestmöglich wahrt).
Zudem kann sich der Arbeitgeber, wenn er die Erfoderlichkeit der Schulung bestreitet auch sehr gut behelfen, ohne selber das Arbeitsgericht anzurufen
16.06.2014 um 13:48 Uhr
Hallo Stelle, unser AG hat unsere Grundlagen-Schulungen abgelehnt da sie aus seiner Sicht nicht notwendig sind. Obwohl ich ihm erklärt habe das er diese Schulungen nicht ablehnen kann, sondern sich an die Einigungsstelle wenden muss, hat er trotzdem abgelehnt. Jetzt haben wir als BR einen Anwalt beauftragt, in einem Beschlussverfahren vom Arbeitsgericht feststellen zu lassen das wir die Schulungen zu den Themen Datenschutz, Schriftführer und solche grundlegenden Dinge besuchen dürfen und müssen. Viel Glück
16.06.2014 um 14:54 Uhr
@Xantippe Datenschutz und Schriftführer ist nicht grundlegend. Datenschutz ist Spezialwissen.
Und: ...was man in einem Schriftführerseminar lernen will, ist mir immer noch schleierhaft!
17.06.2014 um 00:29 Uhr
Sorry, natuerlich istin diesem fall die Einigungsstelle zustaendig. Anders wie hier versucht wird dar zustellen ist es mit der zustimmung oder ahlehnung des AG zu einem BR Seminar. Dem AG wird mitgeteilt das ein seminr besucht wird, wer es besucht, und von wan bis wann es sratt findet. Je nach Eijwandsgrund des AG kann dieser sich dann ans ARbeitsgericht oder an der EInigungsstelle wenden. Was der AG wohl machen kann ist einfach keinen lohn zahlen und die betroffene person kann dann klagen. Dies ist dann aber ein ganz anderes kapitel,als wie die Aussage das der AG auch anders kann.
Weiter,wenn jemand die persoenliche Ansicht hat das Seminare zum Schriftfuehrer kappes sind,ist das die eine Sache. Oft genug hat man aber auch schon gehoert das sich kaum jemand um dieses Amt reisst in einem Gremium. Ujd um das zu lernern wie es leicht und effiktiv sein kann solche Protokolle zu schreiben,und auch zu lernen wann besser ein normales Protokoll und wann eiin Wortprotokoll ist es gut das fast alle Namenhaften Anbieter solche Seminare auch durch fuehren
17.06.2014 um 06:02 Uhr
Hi, danke für die bisherigen Antworten! Wenn ich es jetzt mal interpretiere kann unser Betreffendes BR Mitglied zur schilungvfahreb solange der AG keine Rechtsschutzes einleitet?
17.06.2014 um 12:28 Uhr
Ja Stella, dies könnte man jetzt daraus Schlussvolgern. Denke aber mal du wirst verstehen wenn hier keiner konkret ja sagt, denn hier können nur Dinge diskutiert werden, entscheiden müsst ihr selber.
17.06.2014 um 16:58 Uhr
Snooker, deine Argumentation ist gefährlich. Ich finde nichts verwerfliches daran, BRM darauf hinzuweisen, dass der AG einfach den Lohn einbehalten könnte und man sich diesen evtl langwierig einklagen müsste. Wir reden bei Wochenseminaren immerhin von knapp 25% des Bruttolohns, der in der nächsten Lohntüte eben mal fehlen könnte. Abgesehen davon haben einige Anbieter ganz gerne den Stempel des AG, dass dieser auch tatsächlich die Kosten übernimmt. Es ist im Zweifel nicht schädlich im Vorfeld das ArbG bzw in diesem Fall die Einigungsstelle zu bemühen. Spätestens wenn der AG die Kosten der Einigungsstelle zusätzlich tragen darf, wird er sich beim nächsten mal gut überlegen, ob es sich wirklich lohnt darüber mit dem BR zu streiten. Wer nicht gerade über ein dickes Polster auf dem Konto verfügt und den, wenigstens vorübergehend, entgangenen Lohn überbrücken kann, sollte nicht ohne vorhergehende Klärung zum Seminar fahren.
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