OP-Geschäftsordnung
Guten Tag zusammen, ist ein im Krankenhaus neu eingeführtes OP-Statut / OP-Geschäftsordnung mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (1)
13.06.2014 um 17:23 Uhr
Das kann man nicht so ohne weiteres sagen. Es kommt darauf an, was alles inhaltlich geregelt wird.
Ganz allgemein: Dinge, die die Arbeitsabläufe regeln, Arbeitsanweisungen und der gleichen sind mitbestimmungsfrei. Dinge die in die Richtung Verhalten der Arbeitnehmer gehen, fallen unter den Mitbestimmungspunkt "Ordnung im Betrieb". Andere Dinge sind denkbar.
Wichtig: Besteht in einem Punkt eine Mitbestimmung gilt die auch dann, wenn es z.B. eine gesetzliche Vorgabe gibt etwas zu tun, es aber einen Gestaltungsspielraum zur Umsetzung im Betrieb gibt.
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