Erstellt am 13.06.2014 um 08:34 Uhr von Kölner
@shyysh
Zum Arbeiten im Seminar ist so eine kostengünstige Sammlung sicherlich sinnig. Sobald man das gedruckte Buch aber in den Händen hält, ist es bereits veraltet. www.gesetze-im-internet.de ist in diesem Sinne die aktuellste Form!
Ansonsten zu Deiner Frage:
Jedes einzelne Gesetz hat diverse Kommentatoren auf den Plan gerufen, die Ihre Meinung in mehr oder minder kostspieligen Versionen auf den Markt werfen.
ArbZG, MuSchG, TzBfG, ArbSchG, EFZG, GewO ...
Erstellt am 13.06.2014 um 08:50 Uhr von shyysh
Danke Kölner, das hatte ich befürchtet ;-)
Erstellt am 13.06.2014 um 12:25 Uhr von Pjöööng
Wenn man sich nur mal die Dicke des Basis-Kommentar BetrVG (Bund-Verlag) mit der des Gesetzes alleine vergleicht, dann kann einen schon eine leichte Ahnung überkommen, dass ein Basiskommentar "Arbeitsgesetze" unter § 2 der lasthandhabv fallen dürfte.
Erstellt am 14.06.2014 um 15:38 Uhr von paula
Erstellt am 14.06.2014 um 16:16 Uhr von Hoppel
@ shyysh
Es gibt einen Kommentar der Deiner Vorstellung entsprechen könnte und das ist der ErfK > Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
Ein jeweils aktueller ErfK gehört meiner Meinung nach zwingend zu der Literatur, die ein BR haben muss.
Erstellt am 16.06.2014 um 15:26 Uhr von shyysh
@Hoppel
Danke, genau so was meinte ich.