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Auszahlungsschein

R
Rickardo
Jan 2018 bearbeitet

Ein hallo an alle,die mir diese Frage beantworten können.Hat der AG ein Anrecht drauf,von dem sogenannten Auszahlungsschein der Krankenkasse,wo der Hausarzt immer unterschreiben muss,eine Kopie davon zu erhalten.Wenn man nicht mehr in der Lohnfortzahlung läuft,sondern bei der Krankenkasse,dann geht es doch dem Arbeitgeber nichts mehr an,es muss doch reichen,wenn ich wieder Gesund geschrieben bin,das ich dem Arbeitgeber das mitteile.Aber ob der AG auf eine Kopie bestehen kann,bin ich mir nicht sicher.

Lg Richard

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Community-Antworten (7)

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Pickel

11.06.2014 um 22:47 Uhr

Selbstverständlich gehen den AG auch Krankmeldungen nach der Lohnfortzahlung etwas an. Schließlich erbringst du deine vertraglich geschuldete Leistung nicht und musst dafür im Gegenzug dich via Attest entschuldigen. Die Lohnfortzahlung ist ein völlig anderes Paar Schuhe.

K
Kölner

12.06.2014 um 13:26 Uhr

@Pickel Es geht hier bestimmt um den Krankengeldantrag bzw. -auszahlungsschein!

Wenn der AG in dieser Hinsicht etwas wissen will (oder muss) z.B. bei Zuschüssen die er zahlt zum KG, dann kann er das auch über die Krankenkasse erfahren.

R
Rickardo

12.06.2014 um 14:14 Uhr

Hallo Kölner,

ja genau,es geht um den auszahlungsschein der Krankenkasse,da ich schon über 6 Wochen krank bin.Mit dem auszahlungsschein geht man zum Hausarzt,und der bestätigt die weitere AU.Diesen auszahlungsschein bekommt dann die Krankenkasse,um weiter das Krankengeld zu überweisen.Mein AG ist der Meinung,er hat ein anrecht darauf,von diesem auszahlungsschein eine Kopie zu bekommen.Ich weis es nicht,darum frag ich die Profis in diesem Forum.Zuschüsse bezahlt der AG mir nicht.Es geht nur um das krankengeld von der Krankenkasse !

Lg Richard

K
Kölner

12.06.2014 um 14:31 Uhr

Dann steht ihm das auch nicht zu; wobei: Geheimnisse stehen auf dem Auszahlungsschein auch nicht...

N
Nubbel

12.06.2014 um 15:08 Uhr

eine kopie des auszahlungsscheines steht dem arbeitgeber nicht zu, sehr wohl aber eine au bescheinung, auch nach den 6wochen

R
Rickardo

12.06.2014 um 19:00 Uhr

Hallo Kölner,

Hast recht ! Dann soll er es eben haben,und glücklich damit werden.Anscheinend sind AG Götter !Aber wehe man braucht von ihnen was,dann wartet man bis zum Nimmerleinstag !!

Lg Richard

A
AlterMann

12.06.2014 um 22:22 Uhr

Naja, wenn Du Dir einen Spaß machen willst, dann stell ihm die Kopie in Rechnung - schließlich will er da was, auf das er keinen Anspruch hat. Kannst ja Vorkasse verlangen. ;-)

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