W.A.F. LogoSeminare

Kuendigungen

M
Mondlicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unseren Unternehmen 117 MA soll eine Produktionsabteilung stiigelegt werden.Nicht alle MA können in andere Abt. versetzt werden.Es sollen wohl 6 MA betriebsbedingt (Sozialplan) mit Abfindung gekündigt werden.Unser AG will diesen MA im Zweigwerk ( anderes Bundesland ca.230 km Entfernung)eine Beschäftigungsmöglichkeit anbieten,mindert dies die Abfindung wenn die MA dieses Angebot nicht annehmen???????????

67202

Community-Antworten (2)

D
Dezibel

01.06.2014 um 14:26 Uhr

Andersherum. Die Abfindung ist ein Ausgleich für den Verlusst des Arbeitsplatzes. Wenn ein neuer in einem anderen Werk angeboten und angenommen wird, ist sie meist hinfällig. Da werden dann andere Punkte des Sozialplanes interessant, wie Fahrkostenzuschuss, Umzugskostenbeteiligung u.v. A.

W
wischwasch

01.06.2014 um 17:58 Uhr

Die Arbeitnehmer können ja ablehnen und sich auf den Sozialplan berufen (der gilt wie jede BV unmittelbar und zwingend).

Aber Versetzung in ein anderes Werk - das ist dann Änderungskündigung. Das Angebot kann der AN unter Vorbehalt annehmen und dann klagen.

Wenn ich Betroffener wäre, würde ich mich genau mit einem Anwalt beraten, bevor ich ja oder nein sage.

Ihre Antwort