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Betriebsratswahl

H
Homebrow
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Der Wahlvorstand hat die Briefwahlunterlagen verschickt . Jetzt kommen mehrere Kollegen und Kolleginnen und sagen das sie die Unterlagen erst 2 Tage vor der Wahl per Post erhalten haben und somit nicht wählen konnten . Kann die BR Wahl deshalb angezweifelt werden ?

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Community-Antworten (4)

W
wischwasch

29.05.2014 um 13:51 Uhr

Wenn die Zeiten zu kurz bemessen waren - schon

Aber dann müssen sie schon zum Gericht laufen und die Wahl anfechten.

Ob sie das machen?

H
Hoppel

29.05.2014 um 20:05 Uhr

@ wischwasch

Sollte man nicht erstmal nachfragen, ob der WV die Briefwahlunterlagen überhaupt hätte verschicken MÜSSEN?

@ Homebrow

Deine Frage kann so nicht korrekt beantwortet werden.

Warum haben diese KollegInnen überhaupt Briefwahlunterlagen erhalten? Arbeiten sie im Außendienst, im Homeoffice oder weiter entfernten Betriebsteilen?

Oder haben diese KollegInnen Briefwahlunterlagen angefordert, weil sie z.B. zum Zeitpunkt der Wahl wg. Urlaub, Krankeit, Elternzeit etc. nicht im Betrieb sein werden?

Und nach welchem Wahlverfahren wird überhaupt gewählt? Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?

H
Homebrow

30.05.2014 um 08:32 Uhr

Moin Sie waren zum Wahltag nicht im Betrieb wegen Urlaub ,Schicht, Krankheit und es war normales Wahlverfahren

H
Hoppel

30.05.2014 um 10:00 Uhr

@ Homebrow

In jedem dieser Fälle "Urlaub ,Schicht, Krankheit" muss/darf der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen nur nach aktiver Anforderung durch die KollegInnen versenden.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die KollegInnen haben die Briefwahlunterlagen frühzeitig angefordert und der WV hat tatsächlich zu spät reagiert > dann kann die Wahl ev. angefochten werden, wenn das Wahlergebnis unter Einbeziehung deren Stimmen ggf. anders ausgefallen wäre.

  2. Die KollegInnen haben die Briefwahlunterlagen unaufgefordert erhalten. In diesem Fall gibt es KEINEN Grund zur Wahlanfechtung, weil die Briefwahlunterlagen überhaupt nicht hätten verschickt werden müssen/dürfen.

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