Betriebsratswahl
Hallo Der Wahlvorstand hat die Briefwahlunterlagen verschickt . Jetzt kommen mehrere Kollegen und Kolleginnen und sagen das sie die Unterlagen erst 2 Tage vor der Wahl per Post erhalten haben und somit nicht wählen konnten . Kann die BR Wahl deshalb angezweifelt werden ?
Community-Antworten (4)
29.05.2014 um 13:51 Uhr
Wenn die Zeiten zu kurz bemessen waren - schon
Aber dann müssen sie schon zum Gericht laufen und die Wahl anfechten.
Ob sie das machen?
29.05.2014 um 20:05 Uhr
@ wischwasch
Sollte man nicht erstmal nachfragen, ob der WV die Briefwahlunterlagen überhaupt hätte verschicken MÜSSEN?
@ Homebrow
Deine Frage kann so nicht korrekt beantwortet werden.
Warum haben diese KollegInnen überhaupt Briefwahlunterlagen erhalten? Arbeiten sie im Außendienst, im Homeoffice oder weiter entfernten Betriebsteilen?
Oder haben diese KollegInnen Briefwahlunterlagen angefordert, weil sie z.B. zum Zeitpunkt der Wahl wg. Urlaub, Krankeit, Elternzeit etc. nicht im Betrieb sein werden?
Und nach welchem Wahlverfahren wird überhaupt gewählt? Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?
30.05.2014 um 08:32 Uhr
Moin Sie waren zum Wahltag nicht im Betrieb wegen Urlaub ,Schicht, Krankheit und es war normales Wahlverfahren
30.05.2014 um 10:00 Uhr
@ Homebrow
In jedem dieser Fälle "Urlaub ,Schicht, Krankheit" muss/darf der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen nur nach aktiver Anforderung durch die KollegInnen versenden.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Die KollegInnen haben die Briefwahlunterlagen frühzeitig angefordert und der WV hat tatsächlich zu spät reagiert > dann kann die Wahl ev. angefochten werden, wenn das Wahlergebnis unter Einbeziehung deren Stimmen ggf. anders ausgefallen wäre.
-
Die KollegInnen haben die Briefwahlunterlagen unaufgefordert erhalten. In diesem Fall gibt es KEINEN Grund zur Wahlanfechtung, weil die Briefwahlunterlagen überhaupt nicht hätten verschickt werden müssen/dürfen.
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