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Frist zur ersten BR-Sitzung nicht eingehalten

W
WahlvorstandNeu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Betriebsrat läuft am 19.05. aus, der neue ist bereits am 05.05. gewählt worden. allerdings habe ich jetzt entdeckt, dass der Wahlvorstand schon eine Woche nach der Wahl zur ersten Sitzung des Betriebsrates einladen muss, das haben wir (wahlvorstand) jetzt aber verpasst, haben wir jetzt mit irgendwelchen Folgen zu rechnen?

Darüber hinaus hat in dieser Woche eine Kollegin Urlaub und ein anderer ist krank, darf trotzdem die Sitzung einberufen werden?

3.01704

Community-Antworten (4)

R
rolfo

14.05.2014 um 17:35 Uhr

Nur die Einladung zur konstituierenden Sitzung muss innerhalb 1 Woche raus, die Sitzung kann auch später sein. Wenn nicht alle gewählten BRM anwesend sind gibt's doch sicherlich Ersatzmitglieder, also, Sitzung einberufen.

W
WahlvorstandNeu

14.05.2014 um 17:37 Uhr

Ja, genau, aber ich schicke die Einladung erst heute raus, d.h. die ist schon zu spät, kommt es da zu Problemen?

P
pillepalleTR

14.05.2014 um 18:04 Uhr

Holt das Vergessene so schnell wie möglich nach (so wie geschehen)- und gut ist. bzgl. der Verhinderung wegen Urlaub/Krankheit: siehe rolfo.

W
Widder

14.05.2014 um 18:04 Uhr

schicke sie raus,und warte ab. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich habe noch nicht gehört, das eine Anfechtung wegen zu später Einladung zur Konst. Sitzung erfolgt. bzw. durchgegangen wäre.

Hoffentlich war das euer einziger Fehler...

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