Wir haben bei uns im Unternehmen eine stellvertretende Pflegedienstleitung die bisher keine Personalvollmacht etc. hatte. Wir haben sie damals als normalnen Arbeitnehmer zur Zustimmung eingereicht bekommen.
Da bei uns am 16.05. die BR-Wahlen sind darf die Kollegin eigentlich wählen. Heute haben wir ein Schreiben des AG im Briefkasten das die Arbeitnehmerin rückwirkend zum 30.04 Personalvollmacht erhält.
Aus meiner Sicht wäre das eine Versetzung, da sie jetzt leitende Angestellte ist. Somit dürfte sie eigentlich nicht mehr wählen. Sehe ich das richtig? Vielen Dank im Voraus.
Und hätten wir in einer solchen Versetzung nicht eigentlich auch ins Boot geholt werden müssen?