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Personalvollmacht, Wahlberechtigung und Verstzung

D
Daaku
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Wir haben bei uns im Unternehmen eine stellvertretende Pflegedienstleitung die bisher keine Personalvollmacht etc. hatte. Wir haben sie damals als normalnen Arbeitnehmer zur Zustimmung eingereicht bekommen.

Da bei uns am 16.05. die BR-Wahlen sind darf die Kollegin eigentlich wählen. Heute haben wir ein Schreiben des AG im Briefkasten das die Arbeitnehmerin rückwirkend zum 30.04 Personalvollmacht erhält.

Aus meiner Sicht wäre das eine Versetzung, da sie jetzt leitende Angestellte ist. Somit dürfte sie eigentlich nicht mehr wählen. Sehe ich das richtig? Vielen Dank im Voraus.

Und hätten wir in einer solchen Versetzung nicht eigentlich auch ins Boot geholt werden müssen?

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Community-Antworten (3)

P
paula

14.05.2014 um 13:22 Uhr

was ist denn das für eine Personalvollmacht? was darf denn die Dame?

L
Lurchi

14.05.2014 um 13:30 Uhr

Wurde der Wahlvorstand offziell informiert, dass es sich bei der MAin um eine leit. Angestellte handelt? Der WV kann nur auf Tatsachen reagieren, von denen er Kenntinis erlangt. Deine Frage kommt dann sicher als Frage eines WV- Mitgliedes?

D
Daaku

14.05.2014 um 13:49 Uhr

Ja die Dame darf Einstellen und entlassen.

Der Wahlvorstand wurde natürlich nicht darüber informiert, der Betriebsrat wurde gestern darüber per Schreiben unterrichtet. Da ich BR-Vorsitz und auch Wahlvorstandsmitglied bin habe ich mich quasi selbst unterrichtet ;)

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