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Wahltermin verschiebbar - oder frische Wahlen nach Beendigung der Amtszeit des jetzigen Betriebsrates?

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blublublu
Nov 2016 bearbeitet

Da nicht sicher ist, ob rechtzeitig genügend Wahlvorschläge eingehen, wurde ich gefragt, ob entweder

  1. der Wahltermin verschoben werden könnte (dadurch ist mir keine Benachteiligung bekannt) oder
  2. falls der Termin "verpasst" wird, ein neuer Termin festgelegt werden kann, wenn kein Betriebsrat mehr besteht. Ihr wisst bestimmt mehr darüber als ich :-) Schon mal vorab ganz lieben Dank für die prompte und rege Beteiligung hier im Forum, das ist echt SPITZE!!
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Community-Antworten (3)

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gironimo

08.05.2014 um 16:00 Uhr

Das kommt auf das Wahlverfahren an; also vereinfachtes oder das normale.

Beim normalen Wahlverfahren kommt Ihr eine Nachfrist setzen und der Wahltermin bleibt wie er ist. Ggf. müsst Ihr dann einen kleineren BR wählen (§ 11 BetrVG).

B
blublublu

08.05.2014 um 16:16 Uhr

Es handelt sich bei uns um das vereinfachte Verfahren.

G
gironimo

08.05.2014 um 16:22 Uhr

Na dann gilt § 33 Abs. 5 WO: Ist in der Wahlversammlung kein Wahlvorschlag zur Wahl des Betriebsrats gemacht worden, hat der Wahlvorstand bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet. Die Bekanntmachung hat in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben (§ 31 Abs. 2) zu erfolgen.

oder § 36 Abs. 6 WO (je nach eurer Falllage):

Ist kein Wahlvorschlag zur Wahl des Betriebsrats gemacht worden, hat der Wahlvorstand bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet. Die Bekanntmachung hat in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben (Absatz 3) zu erfolgen.

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