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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verkleinerung des Betriebsrates

G
Guido
Nov 2016 bearbeitet

Auf Grund einer Betriebsänderung und reduzierung der Mitarbeiter möchte der Arbeitgeber auch die Anzahl der Betriebsratsmitglieder von derzeit 7 Mitglieder auf 5 Mitglieder über eine Betriebsvereinbarung reduzieren. Frage ist dies im Rahmen des Gesetzes rechtens ?

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Community-Antworten (3)

A
Aidan

07.05.2014 um 13:56 Uhr

Wenn die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um mehr als die Hälfte (mindestens jedoch 50) sinkt, wäre eine Neuwahl durchzuführen (§ 13 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG). Hierbei ist dann gemäß § 9 BetrVG die BR-Größe neu zu bestimmen.

Sollte dem nicht so sein, reduziert sich die Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder erst bei der nächsten BR-Wahl. Bis dahin bleiben alle im Amt infolge ihres Übergangsmandates (§ 21a BetrVG).

R
rolfo

07.05.2014 um 13:57 Uhr

Über eine BV kann man nicht die BR - Größe regeln. Ihr habt euch einfach an das BetrVG zu halten.

P
Pjöööng

07.05.2014 um 14:10 Uhr

Zitat (Aidan): "Wenn die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um mehr als die Hälfte (mindestens jedoch 50) sinkt, wäre eine Neuwahl durchzuführen (§ 13 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG). Hierbei ist dann gemäß § 9 BetrVG die BR-Größe neu zu bestimmen."

Diese Überprüfung erfolgt aber nur einmal während der Amtszeit, nämlich zwei Jahre nach der Wahl! Dass also zur Zeit diese Überprüfung fällig wäre ist ausgeschlossen!

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