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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verkleinerung des Betriebsrates

S
shadow
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben seit dem 14.06.2006 in unserer Firma mit - noch - 70 Mitarbeitern einen Betriebsrat. Nun werden zum 30.09.2006 die Hälfte der Mitarbeiter entlassen. Wir haben gehört, dass der Betriebsrat sich dann wieder verkleinern muss. Zurzeit sind wir 5 ordnetliche Mitglieder. Kann mir jemand sagen, wie das dann läuft?

2.19102

Community-Antworten (2)

F
Fayence

15.08.2006 um 10:35 Uhr

Hallo shadow,

auch in Eurem Fall, gilt für 2 Jahre ab Wahl quasi ein "Bestandsschutz"! Siehe §13 Abs.2 Nr.1.

FB
Frank B.

15.08.2006 um 10:37 Uhr

Der BR bleibt in der Größe, wie er zur BR- Wahl gewählt wurde! Siehe Kommentierung z.B. Fitting zum §9 BetrVG!!! Ihr solltet euch den §13 Abs.2 Ziff.1 BetrVG mal genau durchlesen!

Bei uns stand das Thema 2003 auf der Tagesordnung, allerdings in die andere Richtung, wir wurden mehr als doppelt so viel.

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