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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ich nochmals kandidieren trotz AU

F
faroke
Sep 2022 bearbeitet

Hallo, Möglicherweise bin ich hier nicht richtig. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Ich bin der amtierende SBV seit 11.2018.Ich habe 1 Stellvertreter. Meine Amtszeit müsste am 18.11.2022 enden. 2018 hatten wir noch ca. 80 Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte, Aktuell liegen wir unter 50 und eine vereinfachter Wahlverfahren wäre wohl für uns passend. Leider bin ich selber seit 9 Monaten krank und beziehe Krankengeld. Wann ich wieder arbeiten kann ist aktuell nicht vorhersehbar. Ich habe meine Tätigkeit als SBV sehr gerne gemacht und dem entsprechen von Kollegen und Kolleginnen Feedback bekommen. Ich würde mich gerne nochmals aufstellen lassen, nur ist es rechtens? Kann ich mich aufstellen lassen obwohl ich Krank bin bzw. Krankengeld beziehe? Ich habe bereits daran gedacht dass ich mich als Stellvertreter aufstelle damit ich nicht unnötig den Rang der SBV besetzte. Falls gesetzlich nichts dagegen ist würde ich sehr gerne wissen: Als amtierende SBV muss ich ja in unserem Fall die vereinfachte Wahlverfahren einleiten und alles selber Organisieren. Kann ich den trotz meiner AU einfach zur Firma gehen und alles Organisieren? Meine Krankheit hindert zwar mich nicht zu gehen, laufen und reden aber es ist mir schon peinlich in so eine Situation einfach so zu handeln als ob nichts wäre. Ich kenne es so wenn man AU hat bleibt man zuhause. Bitte um Rat. Vielen Dank. und liebe grüße. faroke

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

05.09.2022 um 23:44 Uhr

So lange du einen gültigen AV hast kannst du neu kandidieren. Nur musst du dir die Frage stellen ob dies Sinn macht.

R
rtjum

06.09.2022 um 10:12 Uhr

"Als amtierende SBV muss ich ja in unserem Fall die vereinfachte Wahlverfahren einleiten und alles selber Organisieren." Wenn Du krank, also verhindert bist, dann macht das Dein Stellvertreter.

S
seehas

06.09.2022 um 13:25 Uhr

Tätigkeiten als SBV oder als BR sind Ehrenämter. Die können auch während einer Krankheit ausgeübt werden. Wenn die Krankheit zwar die Arbeitsleistung verhindert aber nicht die Ausübung des Ehrenamts, kann diese Aufgabe weiterhin wahrgenommen werden.

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