Erstellt am 30.04.2014 um 14:38 Uhr von Kölner
Ja das ist ja wohl das letzte: Der BR bekommt die Prokura der Kollegin nicht zur Mitbestimmung vorgelegt...
Mal im ernst: Der AG muss euch nur unterrichten und gut ists. Regelmäßig ist die Kollegin dann auch leitende angestellte und ihr seid raus!
Erstellt am 30.04.2014 um 17:13 Uhr von gironimo
Der § 105 BetrVG ist fast unbekannt. Also kopieren und dem AG vorlegen. Dieser sollte Besserung geloben.