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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht des AG 2 - Papier vs. Dateien

N
NickNeu
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forumteilnehmer, zur Verarbeitung und Auswertung der Informationen des Arbeitgebers (z.B. eine Statistik über die monatlichen Überstunden) ist die Papierform nicht unbedingt optimal. Eine Excel-Datei bietet dafür hervoragende Möglichkeiten um schnell und übersichtlich auswerten zu können. Dazu zwei Fragen: Können wir als BR verlangen, dass neben oder an Stelle der Papierform Statistiken als Excel-Datei vorgelegt werden müssen? Falls ja, wovon ich bisher ausgegangen bin, welches Vorgehen schlagt Ihr vor, wenn sich der AG weigert und Infos nur nach seinem Gusto weitergibt? Vieln dank NickNeu

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

16.04.2014 um 18:34 Uhr

Ich denke, da könnt Ihr den AG nicht zwingen. Er muss informieren und Unrterlagen beibringen.

Wenn die Daten im Grunde genommen elektronisch abrufbar sind, könnt Ihr den AG durch stichhaltige Argumente überzeugen. Vielleicht, dass dadurch der BR erheblich weniger Zeit für die BR-Arbeit braucht.....

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