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Zusammensetzung BR-Rat

F
FranCesco
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns steht ebenfalls die nächste BR-Wahl an. Wir sind 35 Gehaltsempfänger (Verwal.-angestellte) und 14 Lohnempfänger (Handwerker). Lt. Wahlvorstand besteht der künftige BR aus 2 Angestellten und einem Handwerker!! Ist das so korrekt??, dass nur ein Handwerker die Möglichkeit für den BR hat?? Wer kann helfen!!!???!!!

Danke

FranCesco

1.066012

Community-Antworten (12)

S
Skyline

05.04.2014 um 17:07 Uhr

Hallo , meines Wissens..

könnten es 3 Verwal.-angestellte sein aber auch 3 Handwerker vorausgesetzt es stehen jeweils 3 auf der Kandidatenliste. Mit freundlicher Unterstützung von Kölner , hahaha

MfG

N
nicoline

05.04.2014 um 17:33 Uhr

FranCesco Lt. Wahlvorstand besteht der künftige BR aus 2 Angestellten und einem Handwerker!! Ist das so korrekt??, dass nur ein Handwerker die Möglichkeit für den BR hat?? Wer kann helfen!!!???!!!

Der WV hat hier überhaupt nichts festzulegen. § 3 Abs. 3 Wahlordnung sagt:

(3) Sofern es nach Größe, Eigenart oder Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft des Betriebs zweckmäßig ist, soll der Wahlvorstand im Wahlausschreiben darauf hinweisen, dass bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten berücksichtigt werden sollen.

Wenn sich jedoch nur oder mehr Gehaltsempfänger oder nur oder mehr Lohnempfänger zur Wahl stellen, dann kann der BR selbstverständlich auch nur aus solchen Mitgliedern bestehen.

Bei Euch wir das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt, dass bedeutet, dass alle Kandidaten alphabetisch geordnet auf dem Stimmzettel stehen, es gibt also eine Persönlichkeitswahl. Wie will der WV denn festlegen können, wie der BR sich zusammenzusetzen hat?

K
Kölner

05.04.2014 um 18:20 Uhr

Gruppenwahl? Wann gab es das zuletzt im BetrVG? 2000?

Diesem WV sollte sofort Platz machen für Leute die das Handwerk verstehen.

@skyline ..."vorausgesetzt es stehen jeweils 3 auf der Wählerliste" Kannst du nochmals helfen mit einem verständlichen und vor allem richtigen Satz? Danke, auch im Namen eines jeden Fragestellers.

S
Skyline

05.04.2014 um 18:27 Uhr

Beleidigte Leberwurst.

Fang nicht schon wieder an. Jeder Normale User versteht was ich meine. Nur ihr 3 wieder nicht. Provoziere nicht wieder , dass was du sagst ist überflüssig und nicht mehr normal.

K
Kölner

05.04.2014 um 18:31 Uhr

Sachliche Frage. Was meinst du mit dem von mir aufgezeigten Satz? Er ist für mich nicht zu verstehen. Erkläre es mir und stelle dir vor, ich wäre einfach nur einfältig und muss es vereinfacht von dir erklärt bekommen.

S
Skyline

05.04.2014 um 18:34 Uhr

Nö..................

K
Kölner

05.04.2014 um 18:40 Uhr

Danke admin

S
Skyline

05.04.2014 um 18:44 Uhr

Ja Kölner da hast du recht. Ich habe es berichtigt , Danke ihr 3. Deinen persönlichen Feldzug gegen mich brauch hier keiner.

K
KeinKölner

05.04.2014 um 18:57 Uhr

Du irrst, DICH braucht hier keiner!

S
Skyline

05.04.2014 um 19:01 Uhr

KeinKölner

Jetzt schon 4 , was füe eine Doppel ID bist du den ?

G
gironimo

05.04.2014 um 19:55 Uhr

Unerträglich !

Das BetrVG hat sich um die Jahrhundertwende geändert. Damals wurde noch zwischen Angestellten und gewerblichen AN unterschieden und das wurde auch bei den Sitzen im BR berücksichtigt,

Dann wurde das Gesetz den neuen Begebenheiten angepasst. Jetzt gibt es nur noch Arbeitnehmer - egal ob sie im Büro hocken oder an der Werkbank arbeiten. Dafür erhält jetzt das Minderheitengeschlecht eine Mindestquote.

Ich empfehle einmal eine neue Ausgabe des BetrVG zu kaufen.

W
waf-admin

05.04.2014 um 20:00 Uhr

Ich habe mir erlaubt einige Antworten zu löschen. Ich bitte um Verständnis.

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