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Urlaubsersatz

F
FranzM
Nov 2016 bearbeitet

Eine Kollegin wurde aus dem Urlaub geholt, da es durch Krankheit zu einem Engpass kam. Welcher Anspruch auf Ersatz besteht? Habe leider nichts gefunden. Dachte aber es gibt dabei einen Ausgleich.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner Akzeptiert

13.03.2014 um 21:16 Uhr

Gar keinen. Naja, 1:1. man hätte mal vorher verhandeln müssen oder einfach nicht kommen.

Manche AN sind nicht zu verstehen.

N
newlady

13.03.2014 um 21:46 Uhr

Kölner nicht ganz richtig, es gibt Regelungen wenn tarifgebunden. Bei uns gibt es hierfür 3 Tage. FranzM: also mußt due prüfen, ob bei euch evtl. es auch in dieser Form greift.

K
Kölner

13.03.2014 um 21:47 Uhr

Echt? Nenne mir mal den TV. Das muss ich mal nachlesen...

N
newlady

13.03.2014 um 22:16 Uhr

Siehe Schleswig-Holstein EZ

K
Kölner

13.03.2014 um 22:19 Uhr

Was soll das für ein TV sein? Kannst du den Namen mal ausschreiben? Bitte.

N
newlady

13.03.2014 um 22:24 Uhr

Es betrifft den Einzelhandel

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