Urlaubsersatz
Eine Kollegin wurde aus dem Urlaub geholt, da es durch Krankheit zu einem Engpass kam. Welcher Anspruch auf Ersatz besteht? Habe leider nichts gefunden. Dachte aber es gibt dabei einen Ausgleich.
Community-Antworten (6)
13.03.2014 um 21:16 Uhr
Gar keinen. Naja, 1:1. man hätte mal vorher verhandeln müssen oder einfach nicht kommen.
Manche AN sind nicht zu verstehen.
13.03.2014 um 21:46 Uhr
Kölner nicht ganz richtig, es gibt Regelungen wenn tarifgebunden. Bei uns gibt es hierfür 3 Tage. FranzM: also mußt due prüfen, ob bei euch evtl. es auch in dieser Form greift.
13.03.2014 um 21:47 Uhr
Echt? Nenne mir mal den TV. Das muss ich mal nachlesen...
13.03.2014 um 22:16 Uhr
Siehe Schleswig-Holstein EZ
13.03.2014 um 22:19 Uhr
Was soll das für ein TV sein? Kannst du den Namen mal ausschreiben? Bitte.
13.03.2014 um 22:24 Uhr
Es betrifft den Einzelhandel