Wird durch die Ânderungen des Gesetzes zu den Verpflegungsmehraufwendungen unsere Betriebsvereinbarung dazu ungúltig
Erstellt am 11.03.2014 um 11:08 Uhr von rolfo Erst mal nein, die Neuregelung ist in erster Linie eine steuerliche Angelegenheit. Der BR sollte aber hier tätig werden um die bestehende BV zu ändern damit die Kollegen in den Genuss der neuen Regelung kommen.