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Rücknahme der Kandidatur kurz vor der Wahl

W
wahlhelfer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

hier habe ich noch eine Frage, wo ich mir eigentlich sicher bin, aber leider in der WO nichts konkretes gefunden habe.

Also, bei uns sind die Briefwahlunterlagen schon raus und ein Kandidat möchte nun doch nicht mehr kandidieren. Sehe ich es richtig, das die Wahlen ganz normal weiter durchgeführt werden, und der Kandidat erst danach, sofern er dann auch gewählt wurde, gemäß §17 WO die Wahl nicht annehmen (sollte) darf? Ansonsten wären ja die Stimmzettel der Briefwähler auch schon ungfültig, oder?

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Community-Antworten (3)

O
Oblatixx

03.03.2014 um 18:51 Uhr

Du siehst das richtig. Er nimmt nicht an und gut ist.

H
Hartmut

03.03.2014 um 22:08 Uhr

Hallo wahlhelfer, es ist genau wie Oblatixx sagt. Übrigens gibt es auch gar kein 'ansonsten'. Eine Kandidatur kann gar nicht während der laufenden Wahl zurückgezogen werden.

W
wahlhelfer

03.03.2014 um 23:04 Uhr

Da bin ich beruhigt. Danke!!

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