Rücknahme der Kandidatur kurz vor der Wahl
Hallo zusammen,
hier habe ich noch eine Frage, wo ich mir eigentlich sicher bin, aber leider in der WO nichts konkretes gefunden habe.
Also, bei uns sind die Briefwahlunterlagen schon raus und ein Kandidat möchte nun doch nicht mehr kandidieren. Sehe ich es richtig, das die Wahlen ganz normal weiter durchgeführt werden, und der Kandidat erst danach, sofern er dann auch gewählt wurde, gemäß §17 WO die Wahl nicht annehmen (sollte) darf? Ansonsten wären ja die Stimmzettel der Briefwähler auch schon ungfültig, oder?
Community-Antworten (3)
03.03.2014 um 18:51 Uhr
Du siehst das richtig. Er nimmt nicht an und gut ist.
03.03.2014 um 22:08 Uhr
Hallo wahlhelfer, es ist genau wie Oblatixx sagt. Übrigens gibt es auch gar kein 'ansonsten'. Eine Kandidatur kann gar nicht während der laufenden Wahl zurückgezogen werden.
03.03.2014 um 23:04 Uhr
Da bin ich beruhigt. Danke!!
Verwandte Themen
Betriebsratswahl Fortsetzung => Alexa, Antwort für peters
ÄlterUnd zudem ist in §27 bei den von Gewerkschaften eingereichten Listen eindeutig angegeben: "(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertrete
Verhinderung einer Kandidatur
Älterhallo, seht ihr §119 Absatz 1 erfüllt wenn: In unserem Betrieb besteht der BR aus mehreren Listen. In diesem Jahr strebt meine GW eine Persönlichkeitswahl an. Ich selbst bin in der Vertrauenskörpe
Rücknahme der Kandidatur - möglich, solange die Listen noch nicht öffentlich ausliegen und alle Unterstützer zustimmen?
ÄlterHallo! Jetzt ist es bei uns passiert. Kurz vor Abgabeschluss wurden noch zwei Listen abgegeben und wir haben zum ersten Mal eine Listenwahl. Allerdings haben sich jetzt zwei Kollegen bei mir (Wah
Verlangen der Rücknahme einer Abmahnung?
ÄlterHi@all, ein Mitarbeiter hat eine Abmahnung bekommen. Ich meine, er hätte sie überhaupt nicht bekommen dürfen, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Dieses trug sich zu: Besagter MA trat
Wahlvorschlagslisten - Rücknahme der Kandidatur
ÄlterGuten Morgen! Am 16.03. ist bei uns die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen abgelaufen. Wir als Wahlvorstand haben am 17.03. die Wahlvorschläge für gültig erklärt und wollten heute die Liste offiz