Erstellt am 27.02.2014 um 10:53 Uhr von Aidan
Also erstmal heißt es "spätestens sechs Wochen" in § 3 WahlO, es darf gern mehr sein zwischen Erlass des Wahlausschreibens und der Stimmabgabe.
Mit Aushang des Wahlausschreibens am 22.2. kann die Stimmabgabe also am 5. April beginnen, gern auch später. Wieso ihr aber erst am 8. Mai mit der Stimmabgabe beginnt, halte ich für einen Schreibfehler, es sollte bestimmt 8. April heißen. Gesetzeskonform wärs (es wird ja keine Mindestfrist unterschritten), aber der Wahlvorstand, der das festgelegt hat, hat wenigstens ne Ohrfeige verdient.
Ansonsten hast du Recht. Wenn das mit dem 8. Mai stimmt und danach ja noch Auszählung und eine kleine Wahlablehnungsfrist für die Gewählten läuft, habt ihr dann ne gute Woche keinen BR.
Erstellt am 27.02.2014 um 10:53 Uhr von dersensenmann
Moin,
§3 (1) Wahlordnung: Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlaausschreiben.....
Also darf das Wahlausschreiben auch mehr als sechs Wochen vor dem Wahltermin erlassen werden. Ist bei deinem Beispiel ziemlich blödsinnig wegen der BR losen Zeit.
Lässt sich aber nun nicht mehr ändern
Gruß
Frank