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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

unzulässige Wahlbeeinflussung?

K
kepdbr
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Wahlvorstandsvorsizende und bei mir sind diverse Beschwerden von Mitarbeitern eingegangen ob es rechtlich zulässig ist, das Wahlbewerber bei den Mitarbeitern am Wochenende zu Hause klinglen um Werbung für sich zu machen. M.E, bieten die auch Hilfe beim Ausfüllen des Stimmezettels an und nehmen diese dann gleich mit für die Abgabe beim WV.

Wie diese an die Adressen der Briefwähler gekommen sind, entzieht sich meiner Kenntniss, aber die Vermutung liegt nahe, das ein WV Mitlgied, diese besorgt hat, denn beim letzten Mal hat ein anderes Mitglied- diesmal gott sei dank nicht im WV - sein Amt ausgenutzt um die Briefwähler zu Hause zu belästigen. Das habe ich aber erst jetzt erfahren. Und genau dieser Mitarbeiter möchte wieder in den BR und bequatscht die Leute ohne Ende.

Aber ist es nun zulässig, die Leute daheim zu "besuchen"? Wie verhalte ich mich, wenn genau der Wahlbewerber mir Briefwahlumschläge bringt? Kann ich diese ablehnen und verweisen, das die Mitarbeiter es selbst bringen sollen um mit denen zu reden und befragen?

1.386017

Community-Antworten (17)

K
Kölner

20.02.2014 um 19:05 Uhr

Ohnehin Gott... Namen dieser Irren herausbekommen und anzeigen wegen Wahlmanipulation.

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Hartmut

20.02.2014 um 19:19 Uhr

Hallo kepdbr, die kurze Antwort hat Kölner treffend gegeben. :) Die lange: Zunächst einmal ist die Überbringung von Wahlunterlagen durch Boten zulässig (Fitting 25. Aufl. zur WO §24 Rn 6), und man kann ja dem Boten kaum verbieten, zu quasseln. Allerdings sind die Wahlunterlagen nur auf Anforderung des Wählers (m/w) zu übersenden bzw. zu überbringen (Fitting ebd.), und das bedeutet ja, dass der Bote wissen muss, wen er alles abzuklappern hat. Das wiederum kann er nur vom Wahlvorstand wissen, und es ist natürlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Handelt also der Bote im Auftrag des WV, kann er reden bis der Arzt kommt, alles ok. Falls aber nicht, liegt der Verdacht auf Wahlmanipulation sehr nahe und m.E. findet der §120 BetrVG Anwendung, in voller Härte. Die Drohung des WV mit dieser Keule sollte den Spuk stoppen.

F
Farce

20.02.2014 um 19:58 Uhr

@ Kölner „anzeigen wegen Wahlmanipulation“ Hast du was gegen Staatsbeamte? Diese lachen sich doch über eine derartige Anzeige kaputt.

@kepdbr Die Übergabe/Übersendung der Unterlagen kann persönlich, auf dem Postweg oder per Boten erfolgen.

Von daher wirst du hier kaum etwas machen können. Dass dieses nicht die feine Art ist, dürfte klar sein. Wenn sich einige so verhalten, spricht auch nichts dagegen, dieses bei der Belegschaft publik zu machen. Vielleicht verlieren sie ja dann mehr Stimmen als die, die sie durch ihr Verhalten gewonnen haben.

Bei einer Anzeige aber währst letztlich du der Gelackmeierte. Wenn du hier keine verlässlichen Zeugen oder sonstige, eindeutige Nachweise hast, kann das nur nach hinten losgehen. Denn wer pinkelt sich schon gerne selber an.

@Hartmut Der 120er bezieht sich auf Mandatsträger und nicht auf die, die es noch werden wollen. Außerden geht es dort um den sogenannten Geheimnisverrat und nicht um Wahlmanipulation. Und dafür ist eindeutig nur der § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zuständig.

P
paula

20.02.2014 um 20:01 Uhr

ach den Staatsdiener könnte das schon sehr wohl interessieren. Auch der offensichtliche Verstoß gegen den Datenschutz könnte da interessant werden

B
blackjack

20.02.2014 um 20:03 Uhr

##bieten die auch Hilfe beim Ausfüllen des Stimmezettels an und nehmen diese dann gleich mit für die Abgabe beim WV.##

Hier ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet!

K
Kölner

20.02.2014 um 20:10 Uhr

von waf-admin gelöscht.

H
Hartmut

20.02.2014 um 22:35 Uhr

Hallo Farce, nein das ist nicht richtig. Denn die WO ist eine reine Durchführungsverordnun ohne eigene Sanktionen, schau mal hinein. Also wählt man den einschlägigen § aus 'dem Gesetz', wie es in der WO heißt, und das ist das BetrVG. Bei Geheimnisverrat (Briefwähler) nimmt man am besten den § für Geheimnisverrat, das ist der 120er, nicht der 119er. @Kölner: Idiotin ist eindeutig zu hart, da gehe ich nicht mit.

F
Farce

20.02.2014 um 22:56 Uhr

Hartmut, hier irrst Du. Der 120er hat hier überhaupt nichts zu suchen.

( von waf-admin gelöschter Textteil)

K
kepdbr

20.02.2014 um 23:00 Uhr

Die brietwahlunterlagen wurden alle per Post zugesendet, nix mit persönlich vorbei bringen.

der betreffende Wahlbewerber, der die Leute daheim belästigt ist BRMitglied.

würde sowas zur Nichtigkeit der Wahl führen können oder nur zu einer erfolgreichen Anfechtung? Wie gehe ich mit so einem um?

O
Oblatixx

20.02.2014 um 23:17 Uhr

Ich denke mal, DU selber kannst da wenig machen, wenn der in seiner Freizeit anderen Mitarbeitern auf den Docht geht. ALLERDINGS würde ich von dem keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen (außer seinen eigenen) und die betroffenen Mitarbeiter informieren, dass sie einem "Schwindler" auf den Leim gegangen sind, und ihre Unterlagen vernichtet wurden. Sie müssen dann reagieren.

Aber mal ehrlich, warum sollte ich einen rein lassen, der mir beim Ausfüllen der Kreuzelzettel helfen will? Bei DEM tät ich eh kein Kreuz machen.

P
paula

21.02.2014 um 00:26 Uhr

Anmaßung, Einbildung, Überheblichkeit, Hochmut, Arroganz... warum fallen mir nur gerade diese Worte ein? Unfassbar was sich hier tummelt... Wenn so etwas BR ist dann gute Nacht für Unternehmen und Belegschaft

H
Hartmut

21.02.2014 um 08:59 Uhr

Hallo nochmal kepdbr, der Mensch der zu den Leuten nach Hause kommt ist also gar kein offizieller Bote des WV!?? Ja woher hat er denn dann die Adressen, wenn -mal angenommen, Farce hat recht- kein Geheimnisverrat stattgefunden hat? Ist euer Betrieb vielleicht so klein, dass jeder jeden kennt?

Na egal. Auf jeden Fall halte ich die Wahl für anfechtbar, weil dieser Mensch die Wahlunterlagen transportiert hat. Ein Austausch des inneren und äußeren Umschlags auf dem Transportweg kann nicht ausgeschlossen werden.

@paula: Versuch bitte, sachlich zu bleiben.

@Kölner: Ich argumentiere in strikter Anlehnung an das BetrVG, die Wahlordnung und gängige Kommentare, vorzugsweise den Fitting. Jede Antwort von mir wird mit der entsprechenden Stelle aus diesen Werken belegt. Ich halte alles andere für falsch. Falls du jemals in die Verlegenheit gerätst, vernünftig argumentieren zu müssen, wirst du mir für den Tipp noch dankbar sein.

K
Kölner

21.02.2014 um 09:18 Uhr

Lieber Hartmut - ein offenes Wort (mal wieder)!

An dieser und an anderer Stelle fällst Du damit auf, dass Dein Ruf nach Sachlichkeit und Mäßigung erschallt. Ich frage mich natürlich, was Dich dazu treibt, hier den Rufer in der Wüste zu spielen oder auch den Antwortgeber zu mimen, der sich als Forumswächter profilieren möchte. Das mag in Deiner Person liegen, die sich sehr gerne derber (aber ehrlicher) Worte enthält und/oder es nicht gewohnt ist, Klartext zu reden.

Schaue ich mir des weiteren Deine letzten 65 Beiträge (zu mehr Schwung und Elan reichte es bei mir nicht) an, so sehe ich mich in meiner Annahme völlig bestätigt.

Es stimmt mich demnach nachdenklich, dass derjenige, der so ein Mist verteilt, die Kritik daran aber nicht akzeptieren kann.

Noch ein Wort zur Sachlichkeit: Sachlich festzustellen ist, dass man Dich, Farce, vor allem das Wesenschamäleon und Möchtegernsachverstand Riedo und wie sie alle heissen mögen gezwungenermaßen aushalten muss! Deswegen halte ich Deinen Wunsch nach Sachlichkeit auch für einen schlechten Witz - der wieder zu Dir passt.

R
Romanum

21.02.2014 um 10:11 Uhr

Ist doch Legetim oder??? Manche hier sollten sich einfach abmelden, denn so ein Schwachsinn und Beleidigungen passen nicht hierher, hier sucht man Hilfe und Fachkompetenz.

B
blackjack

21.02.2014 um 10:20 Uhr

Nimmt der Wahlvorstand die Wahlunterlagen als Bote entgegen und besteht die bloße Möglichkeit, dass Wahlzettel danach ausgetauscht wurden, ist dies bereits ausreichend für die Ungültigkeitserklärung der Wahl. Ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person muss nicht festgestellt werden. LAG Hamm

P
paula

21.02.2014 um 10:38 Uhr

Hartmut

also wenn Du mir hier fehlende Sachlichkeit vorwirfst, frage ich mich wo du lebst. Den Thread in Gänze schon mal gelesen?

Ich denke mein Beitrag an dieser Stelle war mehr als nötig! Wenn hier Menschen glauben mit einer unglaublichen Arroganz gefährliches Halbwissen in die Welt zu blasen dann ist das bedauerlich genug. Nur wer dumm ist sollte nicht noch frech sein! Und das vergessen hier leider immer wieder einige!!!

W
waf-admin

21.02.2014 um 10:53 Uhr

Ich möchte alle Teilnehmer dringend bitten, es bei unterschiedlichen Auffassungen beim fachlichen Disput zu belassen und die Regeln des Forums zu respektieren -

Vielen Dank waf-admin

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