Erstellt am 19.02.2014 um 17:35 Uhr von polybär
@bender
nur die Firma selber kann dir untersagen das Logo nicht zuverwenden. Gibt Firmen da gibt es ausser das Papier mit Logo kein andres .. Er soll dir bitte mal Zeigen wo er das Gelesen hat :-)
Erstellt am 19.02.2014 um 17:46 Uhr von paula
@polybär
Du wirst doch wohl nicht Firmenpapier für deine Werbung verwenden? ;)
@bender
Da ist Vorsicht angezeigt....
Erstellt am 19.02.2014 um 17:57 Uhr von gironimo
Die Wählerliste ist doch keine Werbung. Und ich sehe dabei überhaupt keine Probleme. Die Wahl findet doch in diesem Betrieb statt.
Erstellt am 19.02.2014 um 18:09 Uhr von bender
@polybär
Hat er angeblich bei seiner Gewerkschaft gesagt bekommen
Erstellt am 19.02.2014 um 18:34 Uhr von polybär
@bender,
ah ! Aber die Gerwerkschastliste die hat kein Logo von der Gewerkscht ?? :-)
Erstellt am 19.02.2014 um 18:36 Uhr von Oblatixx
Wieso sollte die Wählerliste neutral sein? Es ist doch BR-Wahl der Firma X, und das kann doch auch drauf stehen. Da ist nichts mit Werbung, wie heißt es so schön: "Der AG hat alle Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Wahl ... "
Erstellt am 19.02.2014 um 18:42 Uhr von Polybär
@bender,
damit Paula mich nicht für einen Fallensteller hält rate ich dir diesen Link zu Lesen dort steht was zum Thema Marke und Werbung !
http://www.business-best-practice.de/selbststaendige/wettbewerbsrecht.php
Erstellt am 19.02.2014 um 19:19 Uhr von Oblatixx
Haaalloooo ...
Es geht um die Wählerliste, nicht die Kandidatenliste!"
Erstellt am 19.02.2014 um 23:34 Uhr von paula
danke Leute... ich war auch geblendet.... Wählerliste.... Wählerliste.... Wählerliste