Firmenlogo in Betriebsvereinbarung?
Frage: Gehört das Firmenlogo in eine Betriebsvereinbarung? Oder muss dieses Dokument Neutral gestalltet sein?
Community-Antworten (5)
26.08.2007 um 17:25 Uhr
@Jost1, eine Betriebsvereinbarung wird doch vom AG der Firma XXX und dem dazugehörenden Betriebsrat der Firma XXX abgeschlossen, warum sollte dann das Firmenlogo dort nicht zulässig sein?
26.08.2007 um 18:36 Uhr
@ Mona-Lisa Naja das Logo heißt : "Firmenname Group" Also z.B. Meyer Group. Da wir in der Hauptfirma, Betriebsrat sind und weder einen Gesamt- noch Konzernbetriebsrat haben sind wir Betriebsrat der Meyer GmbH und nicht der Meyer Gruppe (Group). Deshalb! Die Tochterfirmen haben nicht alle einen Betriebsrat.
26.08.2007 um 18:46 Uhr
Hallöle !
Wo ist das Problem. Der Vordruck wird doch irgendwie um die richtigen Daten des BR, ergänzbar sein. Also Firmenlogo und BR der Meyer GmbH und CoKg VEB.
grüssle
26.08.2007 um 21:13 Uhr
@Alter Betriebsrat Naja, der AG kann schon das Ansinnen haben, die Gültigkeit der BV auch auf andere UN-Teile (ohne BR) auszuweiten. Dann würde ein Logo der Gruppe Sinn machen...
27.08.2007 um 12:53 Uhr
Ganz einfach: Dann definiert man in der BV den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich....
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