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Firmenlogo in Betriebsvereinbarung?

J
Jost1
Jan 2018 bearbeitet

Frage: Gehört das Firmenlogo in eine Betriebsvereinbarung? Oder muss dieses Dokument Neutral gestalltet sein?

5.25905

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

26.08.2007 um 17:25 Uhr

@Jost1, eine Betriebsvereinbarung wird doch vom AG der Firma XXX und dem dazugehörenden Betriebsrat der Firma XXX abgeschlossen, warum sollte dann das Firmenlogo dort nicht zulässig sein?

J
jost1

26.08.2007 um 18:36 Uhr

@ Mona-Lisa Naja das Logo heißt : "Firmenname Group" Also z.B. Meyer Group. Da wir in der Hauptfirma, Betriebsrat sind und weder einen Gesamt- noch Konzernbetriebsrat haben sind wir Betriebsrat der Meyer GmbH und nicht der Meyer Gruppe (Group). Deshalb! Die Tochterfirmen haben nicht alle einen Betriebsrat.

AB
Alter Betriebsrat

26.08.2007 um 18:46 Uhr

Hallöle !

Wo ist das Problem. Der Vordruck wird doch irgendwie um die richtigen Daten des BR, ergänzbar sein. Also Firmenlogo und BR der Meyer GmbH und CoKg VEB.

grüssle

K
Kölner

26.08.2007 um 21:13 Uhr

@Alter Betriebsrat Naja, der AG kann schon das Ansinnen haben, die Gültigkeit der BV auch auf andere UN-Teile (ohne BR) auszuweiten. Dann würde ein Logo der Gruppe Sinn machen...

B
betriebsratten

27.08.2007 um 12:53 Uhr

Ganz einfach: Dann definiert man in der BV den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich....

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