Kandidatur möglich?
Wir wählen am 8. Mai. Eine neue Kollegin wechselt am 01.05.14 von der Mutter- zur Tochterfirma (also zu uns) unter Anrechnung der zuvor erworbenen Betriebszugehörigkeit.
Sie wäre also mehr als 6 Monate beschäftigt, wenn auch nicht bei "uns". Kann sie kandidieren?
Danke für Hilfe!
Community-Antworten (3)
18.02.2014 um 17:28 Uhr
§ 8 Abs. 1 BetrVG: Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
18.02.2014 um 19:45 Uhr
Einfach gesagt: Ja! ;))
19.02.2014 um 11:49 Uhr
Danke, ist verstanden! :)
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