Erstellt am 11.02.2014 um 11:24 Uhr von Widder
Wenn es nur an den paar AN hängt, sollte der WV positiv in die zukunft schauen, und dementsprechend mit seinem Wahlasuschreiben handeln.
Dann sollte es schon ein 17er BR werden.
Erstellt am 11.02.2014 um 11:26 Uhr von pillepalleTR
@Widder
Kannst du deine Aussage bitte mit der Angabe einer Rechtsgrundlage belegen? Danke.
Erstellt am 11.02.2014 um 11:34 Uhr von gironimo
Ich kann mir das kaum vorstellen, dass bei 1500 AN so genau feststehen sollte, dass es an ein oder zwei AN hängen sollte. Der Betrieb wäre ja ein Musterfall von vorbildlicher Personalplanung.
Darum würde ich auch betrachten, ob in der Vergangenheit der Betrieb eher gewachsen ist und in die Zukunft schauend davon ausgegangen werden kann, dass der positive Trend anhält. Das an der einen oder anderen Stelle mal eine Position völlig wegfällt, mag ja sein. Im gesamten betrachtet aber - wie sieht es da aus?
Je nachdem, würde ich den Daumen nach oben oder unten richten.
Da der WV diese Prognose auf jedem Fall mitberücksichtigen muss, spielt es keine Rolle, wann das Wahlausschreiben ausgehängt wird. Es kann zwar auch etwas früher herausgegeben werden - zu früh bringt aber auch nichts..
Erstellt am 11.02.2014 um 11:47 Uhr von Widder
@PillepalleTR
siehe Kommentierungen zu § 9 BetrVG z. B. Fitting.
Des weiteren gibt es eine Entscheidung des BAG 12.10.76 AP Nr 1
Des weiteren Entscheidungen des LAG Hamm und LAG Köln
Erstellt am 12.02.2014 um 17:31 Uhr von pemahu
Ihr habt am 1. März max. 1498 Arbeitnehmer, zu wenig für einen 17er Betriebsrat. Wenn die Prognose für Mai ff nicht klar positiv ist, habt ihr keine Möglichkeit, als einen 15er BR im Wahlausschreiben anzukündigen.
Der Stichtag des Wahlausschreibens hat nur für die Bestimmung des Geschlechts in der Minderheit und die Zahl der Stützunterschriften eine Bedeutung.
Am Rande: Erlass und Aushang des Wahlausschreibens ist am identischen Tag (ist aber auf Grund der Argumentation egal).