Tag des Erlasses des Wahlausschreibens
Vom 13.05.-15.05.2014 finden bie BR Wahlenh in unserem Betrieb statt. Zur Zeit haben wir noch 1500 Arbeitnehmer, also einer zu wenig für einen 17 er BR. Den fehlenden AN werden wir hinbekommen, so dass es 1501 AN sind. Ende Februar verlassen uns midestens 3 AN, die nicht wieder ersetzt werden. Können wir schon am 19. Februar das Wahlausschreiben erlassen? Muss es da auch ausgehängt werdewn? Das ist für uns sehr wichtig zu wissen.
Community-Antworten (5)
11.02.2014 um 12:24 Uhr
Wenn es nur an den paar AN hängt, sollte der WV positiv in die zukunft schauen, und dementsprechend mit seinem Wahlasuschreiben handeln. Dann sollte es schon ein 17er BR werden.
11.02.2014 um 12:26 Uhr
@Widder Kannst du deine Aussage bitte mit der Angabe einer Rechtsgrundlage belegen? Danke.
11.02.2014 um 12:34 Uhr
Ich kann mir das kaum vorstellen, dass bei 1500 AN so genau feststehen sollte, dass es an ein oder zwei AN hängen sollte. Der Betrieb wäre ja ein Musterfall von vorbildlicher Personalplanung.
Darum würde ich auch betrachten, ob in der Vergangenheit der Betrieb eher gewachsen ist und in die Zukunft schauend davon ausgegangen werden kann, dass der positive Trend anhält. Das an der einen oder anderen Stelle mal eine Position völlig wegfällt, mag ja sein. Im gesamten betrachtet aber - wie sieht es da aus?
Je nachdem, würde ich den Daumen nach oben oder unten richten.
Da der WV diese Prognose auf jedem Fall mitberücksichtigen muss, spielt es keine Rolle, wann das Wahlausschreiben ausgehängt wird. Es kann zwar auch etwas früher herausgegeben werden - zu früh bringt aber auch nichts..
11.02.2014 um 12:47 Uhr
@PillepalleTR
siehe Kommentierungen zu § 9 BetrVG z. B. Fitting. Des weiteren gibt es eine Entscheidung des BAG 12.10.76 AP Nr 1 Des weiteren Entscheidungen des LAG Hamm und LAG Köln
12.02.2014 um 18:31 Uhr
Ihr habt am 1. März max. 1498 Arbeitnehmer, zu wenig für einen 17er Betriebsrat. Wenn die Prognose für Mai ff nicht klar positiv ist, habt ihr keine Möglichkeit, als einen 15er BR im Wahlausschreiben anzukündigen. Der Stichtag des Wahlausschreibens hat nur für die Bestimmung des Geschlechts in der Minderheit und die Zahl der Stützunterschriften eine Bedeutung. Am Rande: Erlass und Aushang des Wahlausschreibens ist am identischen Tag (ist aber auf Grund der Argumentation egal).
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