Erstellt am 02.02.2014 um 21:26 Uhr von Hoppel
Soviel, wie im Wahlausschreiben angegeben
Erstellt am 03.02.2014 um 06:03 Uhr von Topas
Sieben. In einem Betrieb mit 140 MA sind es sieben. Bei anderer MA-Zahl bitte hochrechnen.
Erstellt am 03.02.2014 um 09:17 Uhr von gironimo
Es steht zunächst im § 14 Abs. 4 BetrVG. An Hand der Vorschrift ermittelt der Wahlvorstand die Zahl und veröffentlicht sie im Wahlausschreiben.
Erstellt am 05.02.2014 um 11:02 Uhr von Fußballspieler
Hallo, im § 14 (4) steht mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten AN, mindestens jedoch von 3 Wahlberechtigten. Heißt das nicht, dass 3 also auf jeden Fall genügen?
Erstellt am 05.02.2014 um 11:52 Uhr von Nubbel
Erstellt am 05.02.2014 um 14:13 Uhr von Fußballspieler
Was bedeutet dann"mindestens von 3 Wahlberechtigten"?