W.A.F. LogoSeminare

Amtsbeginn bzw. -ende

F
Fußballspieler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, die letzte Wahl war am 30.04.2010, der neue Termin ist festgelegt auf den 09.04.2014, um nicht in den Osterwochen(Urlaub) zu wählen.Jetzt meine Frage: Die Amtszeit des alten BR endet doch am 30.04. die neue beginnt am 01.05. das bedeutet doch aber ,das die nächste Amtszeit dann am 01.05. endet und die neue am 02.05. beginnt usw., sodass man irgendwann am 31.05. ankommt. Was dann?

2.490023

Community-Antworten (23)

X
Xantippe

31.01.2014 um 15:59 Uhr

Hallo Fußballspieler, die Amtszeit des neuen BR beginnt mit der konstituierenden sitzug, also zeitneh nach der Wahl. Xantippe

P
Pjöööng

31.01.2014 um 16:10 Uhr

Ziat (Xantippe): "die Amtszeit des neuen BR beginnt mit der konstituierenden sitzug, also zeitneh nach der Wahl."

Diese Antwort ist auf jeden Fall zu 100% falsch! (Und jetzt komme bitte niemand und erkläre dass die Antwort doch zumindest dann richtig wäre, wenn das auslösende Ereignis datumsmäßig mit der konstituierenden Sitzung zusammenfalle.)

@Fußballspieler: Mit dem Datum der letzten Wahl wissen wir noch nicht, wann die Amtszeit des letzten BR begonnen hat. Aber wenn die Amtszeit des alten BR am 30.04. endet, dann beginnt die Amtszeit des nächsten BR am 01.05 und endet wiederum am 30.04.

F
Fußballspieler

31.01.2014 um 16:29 Uhr

Hallo Pjöööng, vielen Dank für deine Antwort.

N
nicoline

01.02.2014 um 21:42 Uhr

Fußballspieler, war das der erste BR, der gewählt wurde?

F
Fußballspieler

03.02.2014 um 08:06 Uhr

Hallo Nicoline, nein das war nicht die erste Wahl, aber nur von der haben wir noch Unterlagen gefunden.

N
nicoline

03.02.2014 um 08:14 Uhr

Tja, wenn ihr nur noch davon Unterlagen habt, gelten, nach meiner Auffassung die Daten. Trotzdem komisch, denn die Wahl 2010 muss sich ja auch nach dem Amtsende des vorigen BR gerichtet haben. Könnt ihr nachvollziehen, wann das endgültige Wahlergebnis bekannt gegeben, also ausgehängt wurde?

F
Fußballspieler

03.02.2014 um 08:40 Uhr

Hallo Nicoline, leider können wir das nicht nachvollziehen. Ich habe in einem alten Ordner nur noch stimmzettel mit den Daten vom 14.05.2002 und 09.05.2006 gefunden, aber mehr nicht.

N
nicoline

03.02.2014 um 08:46 Uhr

Und wann wurde das endgültige Wahlergebnis 2010 bekannt gegeben? Gibt es darüber auch nichts?

F
Fußballspieler

03.02.2014 um 09:19 Uhr

Hallo Nicoline, wann das endgültige Wahlergebnis bekannt gegeben wurde ist nicht vermerkt, in den Unterlagen für 2010 ist nur das Protokoll der konstituierenden Sitzung mit Datum 07.05.2010 abgeheftet.

N
Nubbel

03.02.2014 um 10:20 Uhr

dann ist doch alles gut:) nicoline, welches licht würde das datum des wahlergebnisses dir bringen?

P
Pjöööng

03.02.2014 um 11:43 Uhr

Immer wieder herrlich, welches Chaos der Gesetzgeber angerichtet hat, dass er (wohl etwas unbedacht) das Wörtchen "spätestens" in den Gesetzestext eingefügt hat. Man sollte doch einmal die Politiker für dieses Thema sensibilisieren, damit bei der nächsten BetrVG-Reform das Ende der Amtszeiten regelmäßig auf den 30.05. gelegt wird.

Zitat (Nubbel): "welches licht würde das datum des wahlergebnisses dir bringen?"

Immerhin ein belastbares und msßgebliches Datum. Die Daten der Wahltage und der konstituierenden Sitzungen sind völlig irrelevant.

N
nicoline

03.02.2014 um 18:36 Uhr

Pjöööng !!!danke!!!

N
Nubbel

03.02.2014 um 18:43 Uhr

http://www.weka.de/betriebsrat/5692504-Amtszeit-des-Betriebsrats.html

Die Amtszeit beginnt nach § 21 Satz 2 BetrVG

·mit Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats, wenn im Betrieb bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses (noch) ein Betriebsrat besteht,

·mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses kein Betriebsrat (mehr) besteht (nach § 187 Abs. 1 BGB am Tage danach).

da hier ein betriebsrat existiert, interessiert die bekanntgabe des wahlergebnisses nicht die bohne. aber es gibt im leben mancher gefühlszustände, da muss man sich aus prinzip auch für blödsinn bedanken. und alles weil man nicht auf der rückbank kuscheln darf:(

N
nicoline

03.02.2014 um 19:06 Uhr

Pjöööng, falls Du die Absicht haben solltest noch mal zu antworten, rate ich Dir, lass es, es lohnt nicht, es wird nur immer schlimmer. Am ehesten hält es auf, wenn man es ignoriert.

N
Nubbel

03.02.2014 um 19:11 Uhr

ach nicoline, steh doch einfach dazu

P
Pjöööng

03.02.2014 um 19:21 Uhr

Zitat (Nubbel): "da hier ein betriebsrat existiert, interessiert die bekanntgabe des wahlergebnisses nicht die bohne."

Von einem rein akademischen Standpunkt aus hast Du völlig Recht.

Aber Du hast das hier diskutierte Problem noch nicht verstanden.

Fußballspieler hat:

  • Von der Wahl 2002 nur den Wahltag (14.05.2002)
  • Von der Wahl 2006 nur den Wahltag (09.05.2006)
  • Von der Wahl 2010 nur den Tag der konstituierenden Sitzung (07.05.2010)

Wann die jeweiligen Amtszeiten geendet haben, steht in den Sternen. Rein akademisch betrachtet ändert das nichts daran, dass Beginn und Ende der Amtszeiten (vermutlich) seit mindestens 12 Jahren feststehen. Nur was nützt das, wenn niemand mehr dieses Datum kennt und feststellen kann?

Jetzt ist ja Beginn und Ende der Amtszeit nicht völlig unerheblich und man muss etwas tun, damit dieses Datum geklärt ist. Empfehlenwert wird in der Regel sein, in der Historie so weit zurückzugehen wie möglich und aus diesen Daten das "maßgeblichste" zu wählen.

Die Wahltage und die konstituierende Sitzung sind für den Beginn der Amtszeit grundsätzlich irrelevant. Insofern geben sie allenfalls ein Indiz. Insofern wäre eine gesicherte Veröffentlichung des Wahlergebnisses ein Datum auf welches man sich noch am ehesten stützen könnte.

Im vorliegenden Fall wird man sich also überlegen müssen, für welches Datum die besten Argumente sprechen. Sollte die Wahl 2002 die erste Wahl im regelmäßigen Wahlzeitraum gewesen sein, so würde ich den 20.05.2002 als Beginn der Amtszeit und entsprechende die Beginne der folgenden Amtszeiten auf den 21.05. bestimmen.

Die rechtssichere Lösung bekommt man nur über den § 13 (2) 3. BetrVG. Aber das muss der BR auch wollen. Zwingen kann man ihn dazu nicht.

N
Nubbel

03.02.2014 um 19:31 Uhr

jetzt mal praktisch , im ernst , wieviele betriebsräte kennst du, die noch wissen wann der erste br konstituiert wurde? zumal die wahlunterlagen wie lange aufbewahrt werden?

N
nicoline

03.02.2014 um 19:41 Uhr

Die rechtssichere Lösung bekommt man nur über den § 13 (2) 3. BetrVG. Aber das muss der BR auch wollen. Zwingen kann man ihn dazu nicht. Das sehe ich genau so.

  • so würde ich den 20.05.2002 als Beginn der Amtszeit* Und wieso ausgerechnet den 20.? Das wäre doch genauso willkürlich, wie jeder andere Termin; und müßte die nachfolgende Amtszeit dann nicht am 19. enden und am 20. die neue Amtszeit wieder beginnen, oder hab ich jetzt ein Brett vor dem Kopf?
N
Nubbel

03.02.2014 um 19:49 Uhr

cool:))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))) ist doch egal das man alle völlig unnötig meschugge macht. hauptsache man kann glug daherreden. !!!!!!

F
Fußballspieler

04.02.2014 um 08:16 Uhr

Entschuldigung, aber jetzt bin ich total durcheinander. Wann ist denn nun Anfang bzw. Ende der Amtszeit?

P
Pjöööng

04.02.2014 um 10:48 Uhr

Zitat (Nubbel): "jetzt mal praktisch , im ernst , wieviele betriebsräte kennst du, die noch wissen wann der erste br konstituiert wurde?"

Keine Ahnung, habe ich noch nie mit irgendeinem BRM darüber gesprochen. Ist doch sowieso unnützes Wissen. Wen interessiert das denn?

Zitat (Nubbel): "Zumal die wahlunterlagen wie lange aufbewahrt werden?"

Bis Ende der Amtszeit. Aber was spielt das denn für eine Rolle?

Zitat (Nubbel): "ist doch egal das man alle völlig unnötig meschugge macht."

Jetzt gib uns doch nicht die Schuld! Kannst Du denn belegen dass Du es nicht schon vorher warst?

Zitat (Nubbel): "hauptsache man kann glug daherreden. !!!!!!"

Du solltest häufiger Simpsons schauen, dann wüßtest Du, dass es "Ich bin so kluk! Ka-Ell-U-Ka!" heißt.

Zitat (nicoline): "Und wieso ausgerechnet den 20.?"

Wahltag war der 14.05., ein Dienstag. Normaler Ablauf wäre: Auszählung und Benachrichtiigung der Gewählten am 14.05. Frist zur Annahme der Wahl 3 Arbeitstage: Endet am Freitag 17.05. um 24:00 Bekanntgabe des Wahlergebnisses dann: Montag 20.05. Das wäre dann entsprechend der gesetzlichen Fristen.

Zitat (nicoline): "müßte die nachfolgende Amtszeit dann nicht am 19. enden und am 20. die neue Amtszeit wieder beginnen, "

Nein. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist ein Ereignis, deshalb wird gemäß § 187 (1) BGB dieser Tag nicht mitzurechnen. Also endet die Amtszeit am 20.05.2006. Die nächste Amtszeit beginnt dann am 21.05.2006 um 0:00 Uhr. Damit sind wir dann beim § 187 (2) BGB.

Zitat (nicoline): "oder hab ich jetzt ein Brett vor dem Kopf?"

Keine Ahnung! Schick doch mal ein Foto, dann kann ich nachschauen. Aber egal wie, Dui versuchst ja immerhin daran vorbei zu schauen, was ich leider nicht jedem Forumsteilnehmer attestieren kann.

Zitat (Fußballspieler): "Entschuldigung, aber jetzt bin ich total durcheinander. Wann ist denn nun Anfang bzw. Ende der Amtszeit?"

Das kann hier aus Deinen Angaben niemand sicher feststellen. Wenn Ihr selber keine genauere Kenntnis habt, dann weiß das vermutlich niemand.

N
Nubbel

04.02.2014 um 11:59 Uhr

http://www.betriebsratswahl.de

Alle vier Jahre immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai (2014, 2018, 2022 usw.) sollen in allen Betrieben in Deutschland Betriebsratswahlen stattfinden(§ 13 Abs. 1 BetrVG)!

Die vierjährige Amtszeit eines Betriebsrats beginnt immer am Tag der Bekanntgabe seiner Wahl (§ 18 Abs. 3 BetrVG) und endet am gleichen Datum vier Jahre später.

**Damit hängt das Ende der Amtszeit des aktuell amtierenden Betriebsrats von dem Datum ab, zu dem bei der ersten im Betrieb überhaupt stattgefundenen Betriebsratswahl das Wahlergebnis bekanntgegeben wurde. Ein solcher Termin kann in Betrieben, in denen bereits sehr lange und immer Betriebsräte gewählt wurden, oft nicht mehr exakt festgestellt werden. Das kann ein Problem sein, denn...

Durch einen zu spät angesetzten Wahltermin könnte zwischen Ende der Amtszeit des aktuellen Betriebsrats und Beginn der Amtszeit des neuen Betriebsrat ein Lücke entstehen, in der es keinen für den Betrieb zuständigen Betriebsrat gibt.

Um eine solche "betriebsratslose Zeit" zuverlässig zu vermeiden, sollte der amtierende Wahlvorstand den Wahltermin folgendermaßen festlegen:

Als Stichtag wählt man den Tag, an dem vier Jahre zuvor der amtierende Betriebsrat seine erste, die konstituierende Sitzung gehabt hat (§ 29 BetrVG). Als Wahltag wird dann ein Termin zehn Tage vor diesem Stichtag festgelegt (mindestens zehn Wochen vorher soll der amtierende Betriebsrat den Wahlvorstand benennen - § 16 BetrVG).

Gibt es keinen amtierenden Betriebsrat, wird im Betrieb also zum ersten Mal (oder nach einer "Pause") ein Betriebsrat gewählt, ist das im nächsten Schritt beschriebene Verfahren anzuwenden...

weisst du pjöööng, der papst sollte päpstlich sein:)

P
Pjöööng

04.02.2014 um 12:44 Uhr

Zitat (Bildungszentrum Oberjosbach): "Die vierjährige Amtszeit eines Betriebsrats beginnt immer am Tag der Bekanntgabe seiner Wahl (§ 18 Abs. 3 BetrVG) und endet am gleichen Datum vier Jahre später."

Fällt Dir, lieber Nubbel, etwas auf? Das ist schlichtweg Unsinn was die da schreiben! Sie widersprechen sich ja sogar im nächsten Absatz ("Damit hängt das Ende der Amtszeit des aktuell amtierenden Betriebsrats von dem Datum ab, zu dem bei der ersten im Betrieb überhaupt stattgefundenen Betriebsratswahl das Wahlergebnis bekanntgegeben wurde.") selber! Wobei auch dieser Satz nicht im Einklang mit dem BetrVG ist.

Also insgesamt keine zitierfähige Quelle!

Mal abgesehen davon, dass sich das "Bildungszentrum Oberjosbach" zwar darüber auslässt, wie man den Wahltermin legen sollte, damit keine betriebsratslose Zeit entsteht, wann aber die Amtszeit des neuen BR dann beginnt, weiß man auch nach diesen Ausführungen immer noch nicht.

Mir ist schon klar, dass Du das jetzt immer noch nicht verstehen wirst, aber ich schreibe ja nicht nur für Dich.

Ihre Antwort