W.A.F. LogoSeminare

Mehrstundenkonto

H
holzi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen habe Probleme hier reinzukommen! kann mich jemand lesen? kann man einem AN die plusstunden anziehen wenn er zum Zeitpunkt des anfeiern krank wird?

84508

Community-Antworten (8)

V
valdi

30.01.2014 um 11:10 Uhr

Dich nicht , aber was du schreibst :-)

N
Nubbel

30.01.2014 um 11:20 Uhr

das kommt darauf an. wenn er sie beantragt hat, der plan geschrieben war und er dann krank wird, ja wenn er sie beantragt hat, der plan noch nicht geschrieben war und er dann krank wird, nein wenn er sie beantragt hat, und schon lange krank ist und der plan erst noch geschrieben wird, nein beim tvöd geht das auch nicht.

wenn du antworten willst, dücke unten den button "neue antwort"

N
nicoline

30.01.2014 um 11:52 Uhr

@holzi beim TVöD dürfen die Stunden nur dann nicht abgezogen werden, wenn ein Arbeitszeitkonto nach § 10 besteht und die AU unverzüglich durch AU Bescheinigung nachgewiesen wird.

L
Lotte

30.01.2014 um 12:09 Uhr

Hallo Holzi, der AG gewährt Freizeitausgleich für Überstunden. Wenn der AN zum Zeitpunkt der Planung des Freizeitausgleichs noch gesund war und dann krank wird, verfallen die Plusstunden.

Etwas anderes kann ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag regeln.

Beantragen muss/kann man in vielen Firmen den Freizeitausgleich nicht, das kann der AG planen wie er will, wenn ein TV, eine BV oder ein AV das nicht anders regelt.

Wenn die AU allerdings bei der Planung des Freizeitausgleichs schon bestand oder absehbar war (Operation), dann darf der AG solcherlei Planung nicht machen und die Plusstunden müssen wieder gutgeschrieben werden. LG Lotte

N
Nubbel

30.01.2014 um 14:04 Uhr

nicoline, das ist so nicht richtig!

W
walterBR

30.01.2014 um 16:33 Uhr

Aber warum ist das so?

Wenn ich Urlaub plane und genehmigen lasse und werde dann krank, verfällt der Urlaub doch auch nicht.

Könnt Ihr dazu vielleicht etwas sagen?

W
walterBR

30.01.2014 um 18:56 Uhr

Danke Nubbel.

Das bezieht sich also auf: BAG, Urteil vom 11.09.2003 (6 AZR 374/02)

Es ist zwar nicht nachvollziehbar - aber: Das Urteil ist nun mal da.

Ihre Antwort