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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschwerdemanagement

M
Morgana
Jan 2018 bearbeitet
Guten Morgen! Wenn der AG ein Beschwerdemanagement einrichtet, dann ist der BR doch in der Mitbestimmung oder irre ich mich da? Danke für sinnvolle Antworten. <<<<<
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Community-Antworten (4)

A
ActionHero Akzeptiert

23.01.2014 um 01:13 Uhr

@Morgana

Nein, hier besteht kein Mitbestimmungsrecht; da er hier lediglich seiner Verpflichtung nach § 84 BetrVG nachkommt und eine betriebliche Beschwerdestelle ins Leben ruft. Wie er das macht und wie er das Kind dann nennt, ist seiner Fantasie überlassen.

Selbst wenn er sich hier Dubioses ausdenkt, ist das sein Privatvergnügen. Da ja keiner gezwungen werden kann, sich diesem zu unterwerfen, greift es auch nicht in die betriebliche Ordnung ein.

Natürlich könnte jetzt ein etwas übereifriger BR hingehen und versuchen, sich hier ein Mitbestimmungsrecht über eine freiwillige BV zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle zu erschleichen. Was aber aus meiner Sicht keinen Sinn machen würde, da er durch den 85er ja sowieso schon alle Möglichkeiten hat, hier von Fall zu Fall entsprechend zu agieren.

Jeder Einzelne kann frei entscheiden, ob er eine betriebliche Beschwerdestelle nutzt oder gleich den Weg des § 85 BetrVG zum BR einschlägt. Der 84er macht sowieso nur dann einen Sinn (?), wenn es keinen BR gibt. Gibt es einen, ist er eher eine Zeitverschwendung, da hier sowieso kaum Durchsetzungsmöglichkeiten bestehen und es fast ausschließlich auf ein gut Will hinausläuft.

Wenn einem die Zirkusvorstellung nicht gefällt, geht man einfach nicht hin. Dann wird vielleicht einer beleidigt sein, aber auch das ist dann ein persönliches Problem.

P
paula

22.01.2014 um 11:33 Uhr

möglich ... möglich aber auch nicht! Beschwerdemanagement ist erst mal ein Schlagwort

Was plant denn der AG?

T
tommyh

22.01.2014 um 23:45 Uhr

Wieso ? Lass ihn doch machen was er will das Beschwerderecht des AN ist doch im Betriebsverfassungsgesetz genau geregelt .

M
Morgana

23.01.2014 um 08:53 Uhr

Danke für Eure Antworten! Morgana

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