Beschwerdemanagement
Liebe Betrriebsräte/innen, ich habe eine Frage zum Beschwerdemanagement und bitte um eure Fachkundige unterstützung. Folgender Fall: Unseren Geschäftsführer informiert uns in einem Monatsgespräch über eine Beschwerde eines Kollegen gegen einen anderen Kollegen. Der Geschäftsführer teilt dem durch die Beschwerde betroffenen mit, das eine Beschwede über ihn eine Beschwerde eingegangen ist. Der betroffene Kollege rügt uns als Betiebsrat sehr, weil wir ihn daüber nicht informiert hätten. Er ist der festen Ansicht, dass wir ihn über unser Wissen, das wir von der Beschwerde wissen, hätten informieren müssen. Was meint ihr, hätten wir das tun müssen? Ich bitte um eure fachkundige Unterstützung.
Viele liebe Grüße Alischa
Community-Antworten (11)
14.10.2009 um 13:11 Uhr
Die Beschwerde hat der AN gegenüber dem GF gemacht (was in meinen Augen euch zum nachdenken bringen sollte). Wenn er diese als berechtigt ansieht, muß auch er sie "behandeln". Wenn er euch einfach nur informiert habt, sehe ich hier für den BR noch keine Veranlassung tätig zu werden. Den Grund der Beschwerde müßte man aber dabei beachten...
14.10.2009 um 13:21 Uhr
müssen mußtet ihr nicht... es hätte ggf aber nicht geschadet.... kommt aber auch dann auf die konkreten Umstände an
14.10.2009 um 13:28 Uhr
Hallo DonJohnson, der GF hat uns die Beschwerde auch zum lesen gegeben. Es geht dabei um fehlendes kollegiales Verhalten und dem Vorwurf des Mobbing. Bezüglich des Nachdenkens! Was meinst du genau damit? Kein Vertrauen zum Betriebsrat? Eine Intrige? ? Viele liebe Grüße Alischa
14.10.2009 um 13:44 Uhr
*Es geht dabei um fehlendes kollegiales Verhalten und dem Vorwurf des Mobbing. * Bei einem Mobbing Vorwurf hättet ihr IMHO tätig werden müssen. Ob Mobbing vorliegt, kann hier nicht entschieden werden. Das fehlende kolligiale Verhalten halte ich für nen Witz...
Kein Vertrauen zum Betriebsrat? Eine Intrige? ? Primär das Vertrauensverhältnis zu den AN. Ist dieses aber eigentlich in takt, würde ich hier etwas ähnliches wie eine Intrige gegen den, über den sich beschwert wurde, nachdenken. Ein Mobbingfall gegen ihn ist ja nicht wirklich auszuschließen...
Aber nochmals - in dem hier vorliegenden Fall, hätte m. E. wirklich der BR was machen müssen... Besonders wenn man bedenkt, was daraus noch werden könnte. Den Frust des Kollegen kann ich also sehr gut verstehen...
14.10.2009 um 14:05 Uhr
Hi DonJohnson, wir haben im Unternehmen eine Moobingbeauftragte. Mit der haben wir gesprochen und diese wird mit den Beteiligten Kontakt aufnehmen und eine Konfliktlösung anstreben.
Wir haben mit dem über den sich beschwert wurde nicht gesprochen, weil die Einleitung eines Konfliktlöseverfahrens nicht geklärt war. Die Mobbingbeauftragte war in Urlaub. Jetzt haben wir den angeblichen Mobber informiert ( Anschreiben ) und ihm unsere Entscheidung, das wir ein Konfliktlösungsverfahren einleiten mitgeteilt.
Das müsste doch eigentlich okay sein. Was er wahrscheinlich meint ist, das wir ihn über diesen Schritt, unsere Entscheidung hätten informieren sollen, so dass er ggf. noch sein Veto dazu einlegen kann. So wie, will ich nicht.
Viele liebe Grüße Alischa
14.10.2009 um 14:12 Uhr
Na ich weiß nciht - ihm einen Brief schreiben.... Egal. Meiner Meinung nach, hättet ihr ihn in da wirklich hören sollen (andere Sichtweise zulassen).
Die nun eingeleiteten Mittel könnten Erfolg versprechen, ob es sich aber um Mobbing handelt, und wer gegen wen und ob überhaupt, das steht doch noch aus...
14.10.2009 um 14:23 Uhr
Hallo DonJohnson,
ich danke dir recht herzlich für deine Beiträge.
Ich möchte den Tread schließen, weil mir deine Beiträge in außreichender Weise
weitergeholfen haben.
Viele liebe Grüße Alischa
14.10.2009 um 14:26 Uhr
Gern geschehen - vielleicht bekommst du aber auch noch andere Meinungen...
14.10.2009 um 14:30 Uhr
Ja vielleicht meldet sich noch jemand. Ich werde den Tread weiter beobachten.
Nochmals vielen Dank !!!
14.10.2009 um 17:25 Uhr
Moin, schönes Thema Mobbing und Beschwerde.
Mobbing ist ein großes Problem, was man durch Einschaltung der Arbeitsgerichte nicht in den Griff bekommt. Was wir den Mitarbeitern raten, die meinen, daß sie gemobbt werden, sich bei uns nach § 85 BetrVG zu beschweren. Wir prüfen und sollte die Angelegenheit berechtigt erscheinen, dann wird der AG angeschrieben.
Also, Grundlage ist das Beschwerderecht nach §§ 84, 85 BetrVG.
Bei § 84 kann sich der AN bei der zuständigen Stelle beschweren. Das kann dann auch direkt der AG sein. Der AN kann den BR oder ein BRM heranziehen, muss es aber nicht. Der AG muss über die Beschwerde eine Entscheidung treffen.
Anders bei einer Beschwerde nach § 85 BetrVG, wo der AN sich mit der Beschwerde an den BR wendet. - Das wurde bei Euch ja nicht gemacht! In Mobbingfällen halte ich die Beschwerde an den BR gerichtet jedoch für den besten Weg.
- Der BR kann erstmal überlegen und entscheiden, ob er sich der Beschwerde annimmt.
- Ist der BR der Meinung, die Beschwerde ist berechtigt, dann wendet sich der BR an den AG und verlangt, bspw. die Mobbinghandlung des Vorgesetzten X gegenüber dem AN Y abzustellen.
- Sieht der AG, daß alles sehr locker, könnt ihr sogar die Eingungsstelle einberufen. Das ist gerade bei Mobbinghandlungen kein Problem, da man gegen Mobbing keinen vernünftigen Rechtsanspruch hat.
Jetzt zur Fragestellung: Da der AN sich an den AG und nicht an Euch gewandt hatte, der AN auch niemanden von Euch zur Unterstützung harangezogen hat, sehe ich keinerlei Informationspflichten. Das Euch der AG freiwillig hinzugezogen hat, sehe ich hier nicht als Problem an. Wahrscheinlich will der AG die unangenehme Mobbingsache lieber auf Euch abwälzen. ;-)
14.10.2009 um 22:59 Uhr
Hi McDeere,
auch dir vielen Dank für deinen Beitrag.
Viele liebe Grüße
Alischa
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