Wahlvorstnd
Hallo zusammen,
wir, der WV haben ein Problem. Wir sind 5 Leute im WV +3 Ersatzmitglieder.Unsere erste geplante Sitzung sollte am Donnerstag sein. 3 Kollegen haben Urlaub,geht ja noch. Aber heute haben sich noch 2 Kollegen krank gemeldet. Nun meine Frage, sind wir auch zu dritt beschlußfähig?
Community-Antworten (3)
20.01.2014 um 17:24 Uhr
Ja. Beschlüsse werden von den anwesenden stimmberechtigten Sitzungsteilnehmern gefasst. Insofern alle Einladungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, sind die Beschlüsse gültig. Im Extremfall wäre auch ein einzelner alleingelassener (amtierender) Vorsitzender beschlussfähig, wenn alle eingeladen wurden und sich alle als verhindert gemeldet haben. Hierzu ist nämlich nur die einfache Stimmenmehrheit (= Mehrheit der anwesenden Mitglieder) notwendig.
Siehe auch Fitting § 1 WahlO Rn 5
20.02.2014 um 21:48 Uhr
Im Extremfall wäre auch ein einzelner alleingelassener (amtierender) Vorsitzender beschlussfähig, wenn alle eingeladen wurden und sich alle als verhindert gemeldet haben. Da bist Du ganz sicher? Woraus leitest Du das ab?
20.02.2014 um 22:22 Uhr
ich habe da noch mal nachgeschaut - nur just for fun - mein fitting 25. auflage sagt in der RN 5 eindeutig was anderes...
Nachtrag: da steht auch oder für dich zusätzlich, wieviel prozent des wv anwesend sein müssen . aber egel - du hast ja eh recht oder willst recht behalten,,,
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