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Wahlvorstnd

K
Kugelchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir, der WV haben ein Problem. Wir sind 5 Leute im WV +3 Ersatzmitglieder.Unsere erste geplante Sitzung sollte am Donnerstag sein. 3 Kollegen haben Urlaub,geht ja noch. Aber heute haben sich noch 2 Kollegen krank gemeldet. Nun meine Frage, sind wir auch zu dritt beschlußfähig?

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Community-Antworten (3)

A
Aidan

20.01.2014 um 17:24 Uhr

Ja. Beschlüsse werden von den anwesenden stimmberechtigten Sitzungsteilnehmern gefasst. Insofern alle Einladungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, sind die Beschlüsse gültig. Im Extremfall wäre auch ein einzelner alleingelassener (amtierender) Vorsitzender beschlussfähig, wenn alle eingeladen wurden und sich alle als verhindert gemeldet haben. Hierzu ist nämlich nur die einfache Stimmenmehrheit (= Mehrheit der anwesenden Mitglieder) notwendig.

Siehe auch Fitting § 1 WahlO Rn 5

N
nicoline

20.02.2014 um 21:48 Uhr

Im Extremfall wäre auch ein einzelner alleingelassener (amtierender) Vorsitzender beschlussfähig, wenn alle eingeladen wurden und sich alle als verhindert gemeldet haben. Da bist Du ganz sicher? Woraus leitest Du das ab?

G
Globus

20.02.2014 um 22:22 Uhr

ich habe da noch mal nachgeschaut - nur just for fun - mein fitting 25. auflage sagt in der RN 5 eindeutig was anderes...

Nachtrag: da steht auch oder für dich zusätzlich, wieviel prozent des wv anwesend sein müssen . aber egel - du hast ja eh recht oder willst recht behalten,,,

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