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Einreichungsfrist

A
aylin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir haben das vereinfachte Verfahren vereinbart....d.h. die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge beträgt 1 Woche. Wie können sich die Leute aufstellen lassen, die in dieser Zeit im Urlaub sind? Reicht es wenn jemand anderes für diese Leute unterschreibt? Viele Grüße

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

09.01.2014 um 10:06 Uhr

@aylin Nein, das geht nicht, dass jmd anderes für einen Kandidaten unterschreibt. Derjenige, der in Urlaub ist aber kandidieren will, muss sich entweder bemühen in den Betrieb zu kommen oder die entsprechende Unterschrift 'versenden'.

G
gironimo

09.01.2014 um 10:19 Uhr

§ 14a BetrVG: (...) (2) Wahlvorschläge können bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands nach § 17a Nr. 3 gemacht werden; für Wahlvorschläge der Arbeitnehmer gilt § 14 Abs. 4 mit der Maßgabe, dass für Wahlvorschläge, die erst auf dieser Wahlversammlung gemacht werden, keine Schriftform erforderlich ist.

Daraus schließt, dass auch jemand den Namen mündlich in der Versammlung nennen kann.

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