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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ablehnung Wahlvorstandsschulung

G
GuidoW
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle und ein gesundes neues Jahr 2014!

Mein Arbeitgeber hat jetzt die Wahlvorstandsschulung für mich abgelehnt, da ich schon 2 Mal im Wahlvorstand war. Es sei denn, es hätte in der Zwischenzeit gravierende Änderungen gegebn.

Gibt es evtl. diese Änderungen oder kennt jemand Urteile zu diesem Sachverhalt(Ablehnung)?

LG Guido

2.05302

Community-Antworten (2)

K
Kölner

06.01.2014 um 14:02 Uhr

Man kann sich auf den lochfrass im Hirn nach 4 Jahren berufen. Oder auf die Neuerung zb der leiharbeitnehmer. Evt ist auch ein Anwalt besser in der Durchsetzung!

Oder man folgt der Argumentation des AG.

S
Snooker

06.01.2014 um 15:15 Uhr

Ich Würde mich dann nicht so einfach abspeisen lassen. Zum einem, woher will der AG wissen das sich nicht doch was geändert hat. Zum anderem gibt es nach 4 oder 8 Jahren auch zahlreiche neue Rechtssprechungen zu einzelnen Sachen die evtl, auftauchen könnten.

Frage auch, wie will er ablehnen? Auch hier gilt wie bei BR Schulungen die Maßstäbe des § 37,6 BetVG. Ist er mit einer Schulung so für Dich nicht einverstanden, kann er sich je nach einwandt an das Arbeitsgericht oder an die Einigungsstelle wenden.

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