Ablehnung Wahlvorstandsschulung
Hallo an alle und ein gesundes neues Jahr 2014!
Mein Arbeitgeber hat jetzt die Wahlvorstandsschulung für mich abgelehnt, da ich schon 2 Mal im Wahlvorstand war. Es sei denn, es hätte in der Zwischenzeit gravierende Änderungen gegebn.
Gibt es evtl. diese Änderungen oder kennt jemand Urteile zu diesem Sachverhalt(Ablehnung)?
LG Guido
Community-Antworten (2)
06.01.2014 um 14:02 Uhr
Man kann sich auf den lochfrass im Hirn nach 4 Jahren berufen. Oder auf die Neuerung zb der leiharbeitnehmer. Evt ist auch ein Anwalt besser in der Durchsetzung!
Oder man folgt der Argumentation des AG.
06.01.2014 um 15:15 Uhr
Ich Würde mich dann nicht so einfach abspeisen lassen. Zum einem, woher will der AG wissen das sich nicht doch was geändert hat. Zum anderem gibt es nach 4 oder 8 Jahren auch zahlreiche neue Rechtssprechungen zu einzelnen Sachen die evtl, auftauchen könnten.
Frage auch, wie will er ablehnen? Auch hier gilt wie bei BR Schulungen die Maßstäbe des § 37,6 BetVG. Ist er mit einer Schulung so für Dich nicht einverstanden, kann er sich je nach einwandt an das Arbeitsgericht oder an die Einigungsstelle wenden.
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