Erstellt am 06.01.2014 um 09:45 Uhr von Nubbel
aushilfen sind nichts anderes als in teilzeit beschäftigte. klar zählen die mit.
ich hoffe die durften auch wählen und wurden bei der grösse des betriebsrates berücksichtigt
Erstellt am 06.01.2014 um 09:49 Uhr von bastian
danke für die antwort,
bei der betriebsratswahl war uns das klar.....
Erstellt am 06.01.2014 um 10:20 Uhr von Nubbel
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mitbestimmung_Wirtschaftliche_Angelegenheiten.html
hier findet man eine kurze übersicht. ich kann nur sagen, ohne schulungen wird es nicht gehen
Erstellt am 06.01.2014 um 18:37 Uhr von Bastian
Die Schulungen dazu machen wir natürlich....
Die Hauptfriedhof war halt ob 400? Aushilfen auch zählen...
Wir wären dann incl leitender 104....
Wenn wir unserer Gl dies mitteilen,ist bestimmt mit Freude zu rechnen und er wird alles tun ums zu verhindern.
Wie schaut es aus wenn wir den Wirtschaftsausschuss einrichten und dann wegen Kündigungen unter 100 Ma fallen...müssen wir den Ausschuss wieder kanzeln ?
Laut unser Rechnung dürfte das aber schwer sein da laut unser Rechnung noch 10 Ma eingestellt werden müssten.