Hallo, wir sind ein betrieb mit rund 60 festangestellten und 45 aushilfen (400€) + leitende angestellte....

im gesetz steht: In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig Beschäftigten (Auszubildende und leitende Angestellte sind mitzuzählen) ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden, § 106 Abs. 1 BetrVG.


zählen zu den ständig beschäftigten auch die aushilfen ?

gruss basi