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Wirtschaftsauschuss

B
bastian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein betrieb mit rund 60 festangestellten und 45 aushilfen (400€) + leitende angestellte....

im gesetz steht: In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig Beschäftigten (Auszubildende und leitende Angestellte sind mitzuzählen) ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden, § 106 Abs. 1 BetrVG.

zählen zu den ständig beschäftigten auch die aushilfen ?

gruss basi

1.26104

Community-Antworten (4)

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Nubbel

06.01.2014 um 10:45 Uhr

aushilfen sind nichts anderes als in teilzeit beschäftigte. klar zählen die mit. ich hoffe die durften auch wählen und wurden bei der grösse des betriebsrates berücksichtigt

B
bastian

06.01.2014 um 10:49 Uhr

danke für die antwort, bei der betriebsratswahl war uns das klar.....

N
Nubbel

06.01.2014 um 11:20 Uhr

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mitbestimmung_Wirtschaftliche_Angelegenheiten.html

hier findet man eine kurze übersicht. ich kann nur sagen, ohne schulungen wird es nicht gehen

B
Bastian

06.01.2014 um 19:37 Uhr

Die Schulungen dazu machen wir natürlich....

Die Hauptfriedhof war halt ob 400? Aushilfen auch zählen... Wir wären dann incl leitender 104.... Wenn wir unserer Gl dies mitteilen,ist bestimmt mit Freude zu rechnen und er wird alles tun ums zu verhindern.

Wie schaut es aus wenn wir den Wirtschaftsausschuss einrichten und dann wegen Kündigungen unter 100 Ma fallen...müssen wir den Ausschuss wieder kanzeln ?

Laut unser Rechnung dürfte das aber schwer sein da laut unser Rechnung noch 10 Ma eingestellt werden müssten.

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