Höhe der Sollvorgabe
Also bei der übergeordneten Sollvorgabe ist der Betriebsrat nicht zustimmungspflichtig. Klar soweit. Wird aber die Unternehmensweite Sollvorgabe auf die einzelnen Mitarbeiter heruntergebrochen, muss der Betriebsrat hinzugezogen werden. Meine Frage ist, ist der Betriebsrat dann zustimmungsplichtig bei: a) der übergeordneten Sollvorgabe (gilt für die gesamte Belegschaft)? oder b) bei den heruntergebrochenen Sollvorgaben der einzelnen Mitarbeiter?
Community-Antworten (1)
11.12.2013 um 12:46 Uhr
Ihr seid in der Mitbestimmung, wenn Regeln erstellt werden, wie denn die generelle Firmenvorgabe überhaupt heruntergebrochen wird.
Also nicht nur bei den Zahlen, die Euch in Form einer Liste vorgelegt werden (wo Ihr dann freundlich nicken dürft) sondern bereits bei der Frage, wie das System ist, das zur Anwendung kommt.
Beurteilungsgrundsätze ( § 94 BetrVG). Wenn daran Prämien gekoppelt sind auch § 87 Abs.1 Nr. 10+11 BetrVG.
Das Traumziel der Firma sei dahingestellt - da habt Ihr keinen Einfluss.
Verwandte Themen
Zustimmungspflicht Höhe der Sollvorgabe
ÄlterIst der Betriebsratzustimmungspflichtig bei der Höhe der Umsatzsollvorgabe, die ein Unternehmen sich als Jahresziel setzt?
Kurzarbeit, Arbeitslosengeld - Nach was richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes?
ÄlterHallo Kollegen, wer weiß eine Antwort. Wir arbeiten derzeit in Kurzarbeit. Einem Kollegen soll gekündigt werden. Nach was richtet sich die Höhe seines Arbeitslosengeldes. Nach der Höhe des jetzigen
MItbestimmung betr. Vorschlagswesen bzgl. Prämie bzw. % Höhe
ÄlterHallo, wir sind im BR uneins über die Auslegung des § 87 Abs. 1 Punkt 12 (betr. Vorschlagswesen) über Mitbestimmung in Bezug auf " Festlegung von Grundsätzen zur Prämienberechnung". Wir haben eine fa
Unzulässige krankheitsbedingte Kürzung 13. Monatseinkommen / Weihnachtsgeld
ÄlterGuten Abend, ich eröffne anhand folgender Beschreibung eine Diskussionsrunde: Branche: Bauhauptgewerbe Tarifvertrag: IG BAU Tarifliche Regelung zum 13. Monatseinkommen: Im Bauhauptgewerbe reg
3 Stunden Mehrarbeit ohne Lohnausgleich - ist eine BV über Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich überhaupt rechtens?
ÄlterHallo Unser AG lässt uns seit Anfang 2005 pro Woche 3 St. Mehrarbeit ohne Lohnausgleich, mit der Begründung, "Dass es dem Berieb ja so schlecht ginge", leisten. Dies hat er mit unserem ehemaligen B