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Höhe der Sollvorgabe

U
ursel
Jan 2021 bearbeitet

Also bei der übergeordneten Sollvorgabe ist der Betriebsrat nicht zustimmungspflichtig. Klar soweit. Wird aber die Unternehmensweite Sollvorgabe auf die einzelnen Mitarbeiter heruntergebrochen, muss der Betriebsrat hinzugezogen werden. Meine Frage ist, ist der Betriebsrat dann zustimmungsplichtig bei: a) der übergeordneten Sollvorgabe (gilt für die gesamte Belegschaft)? oder b) bei den heruntergebrochenen Sollvorgaben der einzelnen Mitarbeiter?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

11.12.2013 um 12:46 Uhr

Ihr seid in der Mitbestimmung, wenn Regeln erstellt werden, wie denn die generelle Firmenvorgabe überhaupt heruntergebrochen wird.

Also nicht nur bei den Zahlen, die Euch in Form einer Liste vorgelegt werden (wo Ihr dann freundlich nicken dürft) sondern bereits bei der Frage, wie das System ist, das zur Anwendung kommt.

Beurteilungsgrundsätze ( § 94 BetrVG). Wenn daran Prämien gekoppelt sind auch § 87 Abs.1 Nr. 10+11 BetrVG.

Das Traumziel der Firma sei dahingestellt - da habt Ihr keinen Einfluss.

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