Wahlwerbung per E-Mail
Hallo Kollegen, wir sind hier ein paar Leute, die zur nächsten BR-Wahl als eine neue Liste antreten wollen. Als solche wollen wir auch Wahlwerbung machen. Dazu würden wir gerne eine E-Mail an alle MA schicken, um uns kurz vorzustellen, unsere Themen usw. Problem: Es gibt große E-Mail Verteilerlisten, nur wir haben keinen Zugriff darauf. Man will ihn uns auch nicht geben, aus "Sicherheitsgründen". Saublöd, denn jeden einzelnen von über 1000 Beschäftigten anzumailen, das können wir nicht. Wie seht ihr das Problem, bzw. wie habt ihr das gelöst? Was sagt die Rechtsprechung dazu?
Community-Antworten (5)
18.11.2013 um 08:11 Uhr
Hm, Wahlwerbung per E-Mail. Sehr unpersönlich, oder meint ihr nicht? So nervig und unpersönlich wie Spamwerbung, die mir das hunderttausendeste Viagra verkaufen will.
Ich denke im persönlichen Kontakt, Vorstellung in den Abteilungen mit Übergabe eines Flyers (persönlich und nicht einfach nur ausgelegt) und kurzer Diskussion erreicht ihr mehr als mit einer E-Mail.
Oder morgens mit der Mannschaft vor das Werkstor stellen und dort seine Flyer verteilen, oder in der Kantine - und wenn ihr mehrere Werkstore habt, dann verteilt euch, oder arbeitet diese in ein paar Tagen ab.
Ich kann mich auch irren, aber ich würde Wahlwerbung nicht per E-Mail machen.
18.11.2013 um 18:35 Uhr
Es könnte auch durchaus sein, dass der AG mit der "Ausrede" "Sicherheitsgründe" schlicht und einfach Wahlwerbung mit Hilfe seiner(!) Infrastruktur (Firmennetzwerk, Mailsystem etc.) verboten hat.
18.11.2013 um 20:59 Uhr
@Emmelmann: Da gebe ich dir recht, E-Mail ist unpersönlich, und bei uns gibt's nicht mal Viagra. :) Persönlich aufzutreten ist klar besser, aber das eine schließt ja das andere nicht aus.
@pillepalleTR: Ja, wir werden behindert, aber halt nicht aktiv. Es wird uns kein Weg versperrt, es wird nur einer nicht zusätzlich freigegeben. Hatte gehofft, da weiß vielleicht jemand mehr?
19.11.2013 um 08:18 Uhr
Habt ihr eine Liste aller Mitarbeiter in eurem Werk? Dann ist es ja einfach die Mailadresse selber zusammenzubasteln. Meistens Vorname.Nachname@firmenadesse.com
19.11.2013 um 14:11 Uhr
...oder man investiert die Zeit statt fürs Basteln von Mailadresse, die wegen Buchstabendrehern eh zu 50% falsch sein werden, für die persönliche Ansprache.
Was ich mit meinem Beitrag weiter oben eigentlich sagen wollte: seid ihr sicher, dass sich das Verbot des AG "nur" auf die Verteilerlisten und nicht auch -oder vorallem- auf die Nutzung seiner Ressourcen bezieht? Möglicherweise möchte der AG dadurch ganz einfach auch nur das Lesen eurer Werbemails in der (von ihm bezahlte) Arbeitzeit verhindern? Die Frage sollte vielleicht geklärt werden, bevor im großen Stil Werbung an welche Adressen auch immer verschickt wird.
Btw: ich persönlich sehe in diesem "Werbeverbot" für die einzelnen Vorschlagslisten/Kandidaten keine Behinderung durch den AG - weder "passiv" noch "aktiv" - so lange dieses Verbot für alle(!) gilt.
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