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BR-Kandidatur

F
Fußballspieler
Nov 2016 bearbeitet

Kann sich eine junge Mutter (Kind ist im Sept. geb.) zur BR-Wahl aufstellen lassen? Sie müßte ja zu jeder BR-Sitzung erscheinen und ist doch garnicht mehr im "Tagesgeschäft". Sie möchte auch die vollen 3 Jahre zu Hause bleiben.

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Community-Antworten (4)

R
rolfo

25.10.2013 um 09:42 Uhr

Grundsätzlich ja, sie darf sich aufstellen lassen, wenn sie dann gewählt wird ist sie BR, kann verhindert sein, wird dann durch EBRM vertreten. Sie kann aber auch während der Elternzeit an BR Sitzungen teilnehmen. Ob das allerdings Sinn macht ?

E
Emmelmann

25.10.2013 um 11:04 Uhr

Aus eigener Erfahrung während unserer letzten Periode kann ich nur sagen, dass das keinen Sinn macht. Man ist zuweit weg vom Schuss, dazu gibt es noch Probleme mit der Zeitplanung, die Mitarbeit hat bei uns gelitten, so dass man nach zwei Jahren zum Schluss kam, dass es nicht praktikabel ist.

Vor allem der Informationsfluss hat gelitten und die Einbindung in das laufende Geschehen war nicht zufriedenstellend für beide Seiten. Mag sein, dass jemand bessere Erfahrungen gemacht hat, wir leider nicht.

Das galt natürlich nur für die sachliche Ebene, persönlich hatten und haben wir keine Differenzen :-)

G
gironimo

25.10.2013 um 11:30 Uhr

Vielleicht entschließt sich die Mutter auch während der Elternzeit in Teilzeit beim AG zu arbeiten. Dann wäre es ja kein Problem.

Selbst wenn sie gewählt und gleichzeitig sich für "verhindert" erklärt - die Amtszeit läuft länger als die Elternzeit. Vielleicht will sie ja dann voll einsteigen. Das würde ich ihr nicht verwehren wollen.

S
seesee

25.10.2013 um 18:27 Uhr

Ihr solltet bestrebt sein, die Kandidatin zu unterstützen. Moderne Unternehmen binden ihre Mitarbeiterinnen auch während der Elternzeit ins Unternehmen ein. Einschließlich Qualifikationsmaßnahmen (Mitarbeiterbindung). Der BR sollte beispielhaft voran gehen und Lösungen suchen, damit es funzt. Nur eine Meinung...

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