Erstellt am 25.10.2013 um 07:42 Uhr von rolfo
Grundsätzlich ja, sie darf sich aufstellen lassen, wenn sie dann gewählt wird ist sie BR, kann verhindert sein, wird dann durch EBRM vertreten. Sie kann aber auch während der Elternzeit an BR Sitzungen teilnehmen.
Ob das allerdings Sinn macht ?
Erstellt am 25.10.2013 um 09:04 Uhr von Emmelmann
Aus eigener Erfahrung während unserer letzten Periode kann ich nur sagen, dass das keinen Sinn macht. Man ist zuweit weg vom Schuss, dazu gibt es noch Probleme mit der Zeitplanung, die Mitarbeit hat bei uns gelitten, so dass man nach zwei Jahren zum Schluss kam, dass es nicht praktikabel ist.
Vor allem der Informationsfluss hat gelitten und die Einbindung in das laufende Geschehen war nicht zufriedenstellend für beide Seiten. Mag sein, dass jemand bessere Erfahrungen gemacht hat, wir leider nicht.
Das galt natürlich nur für die sachliche Ebene, persönlich hatten und haben wir keine Differenzen :-)
Erstellt am 25.10.2013 um 09:30 Uhr von gironimo
Vielleicht entschließt sich die Mutter auch während der Elternzeit in Teilzeit beim AG zu arbeiten. Dann wäre es ja kein Problem.
Selbst wenn sie gewählt und gleichzeitig sich für "verhindert" erklärt - die Amtszeit läuft länger als die Elternzeit. Vielleicht will sie ja dann voll einsteigen. Das würde ich ihr nicht verwehren wollen.
Erstellt am 25.10.2013 um 16:27 Uhr von seesee
Ihr solltet bestrebt sein, die Kandidatin zu unterstützen. Moderne Unternehmen binden ihre Mitarbeiterinnen auch während der Elternzeit ins Unternehmen ein. Einschließlich Qualifikationsmaßnahmen (Mitarbeiterbindung). Der BR sollte beispielhaft voran gehen und Lösungen suchen, damit es funzt. Nur eine Meinung...