Erstellt am 23.10.2013 um 20:11 Uhr von metallica
Wie lange man braucht, ist schwer zu sagen. Unser WV hat eine fehlerfreie Wahl mit einem Aufwand von ca. 100 h hinbekommen, kann sicher auch deutlich mehr werden.
Der Wahlvorstand entscheidet selbstständig und unabhängig, wann die Mitglieder des WV für die Wahl tätig werden. In der übrigen Zeit gehen sie Ihrer normalen Arbeit nach. Eine Schulung macht diesbezüglich Sinn.
Erstellt am 23.10.2013 um 20:52 Uhr von Rattle
hallo,
spätestens zehn wochen vor ablauf der Amtszeit muss der WV vom BR bestimmt werden.
§16 Abs.1 BetrVG
der WV ist ein selbstständiges gremium und entscheidet selbst, hat metallica ja schon gesagt.
MFG
Erstellt am 23.10.2013 um 21:50 Uhr von Charlys
Also bis Januar nix mehr schaffen, nur "schönen Lenz" ist nicht.
Erstellt am 24.10.2013 um 00:24 Uhr von Pjöööng
Abgesehen von Schulungsaufwand (das hängt vom Wissen der Wahlvorstandsmitglieder ab), erscheint mir ein Auf wand von maximal 40 Stunden pro WV-Mitglied bei 300 Wahlberechtigten als obere Grenze des Notwendigen, sofern keine besonderen Erschwernisse vorliegen.
Erstellt am 24.10.2013 um 06:10 Uhr von Oblatixx
> Der Wahlvorstand entscheidet selbstständig ...
> ... von maximal 40 Stunden pro WV-Mitglied ...
Na was denn nun?
Das ist aber weit aus dem Fenster gelehnt, zu sagen 40 und nicht mehr, bei einem Betrieb, den man nicht ansatzweise kennt. 300 Beschäftigte sagt überhaupt nichts aus über den Zeitaufwand zur Wahl.
Also zurück zur ersten Aussage!
Erstellt am 24.10.2013 um 08:55 Uhr von Pjöööng
@Oblatuxx:
Warum diese selektive Wahrnehmung?
Ich schrieb:
"erscheint mir ein Aufwand von maximal 40 Stunden pro WV-Mitglied bei 300 Wahlberechtigten als obere Grenze des Notwendigen, sofern keine besonderen Erschwernisse vorliegen."
Grundsätzlich verlaufen BR-Wahlen alle gleich:
- Ausschreiben der Wahl
- Erstellen der Wählerliste
- Auslegen der Wählerliste
- Entgegennahme von Vorschlagslisten
- Bearbeitung von Einsprüchen
- Beschlüsse zu Einsprüchen und zur Zulassung von Vorschlagslisten
- Erstellung der Wahlunterlagen
- Versand von Briefwahlunterlagen
- Entgegennahme von Briefwahlumschlägen
- Urnengang
- Auszählung
- Bekanntgae des Wahlergebnisses
Die Liste kann natürlich beliebig verfeinert werden, damit ändert sich aber erst einmal nichts am Ergebnis.
Wenn die Liste Deiner Meinung nach ausreichend detailliert ist, dann kannst Du ja einfach mal anfangen, notwendige Zeiten dahinter zu schreiben. Und die summierst Du dann auf. Und dann schau mal, was dabei herauskommt.
Ich habe keinesfalls geschrieben "40 und nicht mehr"! Icvh wies daraufhin, dass es besondere Erschwernisse geben kann, die einen erhöhten Aufwand zur Folge haben.
Und selbstverständlich sagt 300 Beschäftigte etwas über den Zeitaufwand bei der Wahl aus. Es sind eben definitiv keine 1000 Briefwahlunterlagen zu versenden und auch keine 100-seitigen Mitarbeiterlisten zu überprüfen.
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Erstellt am 24.10.2013 um 09:42 Uhr von gironimo
>ist der Vorstand bis dahin von der Arbeit freigestellt?<
Nein, das ist er jedenfalls nicht (und ist auch in keiner Weise erforderlich). Der AG muss den Wahlvorstand für seine Arbeit im erforderlichen Umfang freistellen (also nicht durchweg 100%). Wie viel Zeit der Wahlvorstand braucht, wann er seine Sitzungen abhält oder Schulungen besucht usw.), entscheidet der Wahlvorstand selbst nach pflichtgemäßen Ermessen und meldet sich dann jeweils zu den Aktivitäten von der Arbeit ab und an.
Eine Stundenzahl zu diskutieren finde ich dabei etwas unpassend, weil es naturgemäß zu Schwankungen kommen wird.