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Betriebsratswahl

S
sashbe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Meine Frage alle meiner Kollegen sagen ich solle mich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen. Das Problem ist ich bin hoch verschuldet und habe eine EV abgegeben darf ich das dann überhaupt? Was sind die Vorraussetzungen?

2.62206

Community-Antworten (6)

A
Aidan Akzeptiert

18.10.2013 um 15:31 Uhr

Ich denke, ich hab die Frage schon verstanden und eigentlich auch beantwortet. Der Wahlvorstand entscheidet, ob du wahlberechtigt und/oder wählbar bist. Falls gegen dich keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt (z.b. wegen einer Straftat vorbestraft), die ausdrücklich das Wahlrecht und/oder die Wählbarkeit einschränkt, dann spricht nichts gegen deine Kandidatur. Der Wegfall der Wählbarkeit ergibt sich in keinem Fall automatisch aus einer eidesstattlichen Versicherung oder irgendwelchen Schulden.

A
Aidan

18.10.2013 um 15:12 Uhr

Ein Blick auf die aushängende Wählerliste sollte dir verraten, ob du gewählt werden und selbst auch wählen darfst (das ist nicht das selbe). Stehst du drauf, darfst du. Stehst du nicht drauf, darfst du nicht. Falls doch noch nicht klar und wie das dann genau funktioniert (gültigen Wahlvorschlag einreichen), verrät dir sicher der Wahlvorstand.

S
sashbe

18.10.2013 um 15:21 Uhr

Die Frage ist ja ob ich das überhaupt wegen meiner Vorgeschichte machen darf da es ja ein Ehrenamt ist.Nicht das die Wahl deswegen in Gefahr ist

C
Charlys

18.10.2013 um 15:30 Uhr

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du darfstbja auch an den politischen Wahlen teilnehmen

H
Hartmut

20.10.2013 um 23:26 Uhr

Find ich gut, dass du dir Gedanken machst, die Wahl nicht zu gefährden. Du bist ehrlich und nimmst Rücksicht, kein Wunder, dass deine Kollegen dich vorschlagen. Nimm das als Zeichen des Vertrauens an, und stell dich zur Wahl. Viel Glück! :)

S
sashbe

21.10.2013 um 00:55 Uhr

Danke euch für die vielen Antworten.

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