Erstellt am 18.10.2013 um 13:12 Uhr von Aidan
Ein Blick auf die aushängende Wählerliste sollte dir verraten, ob du gewählt werden und selbst auch wählen darfst (das ist nicht das selbe). Stehst du drauf, darfst du. Stehst du nicht drauf, darfst du nicht. Falls doch noch nicht klar und wie das dann genau funktioniert (gültigen Wahlvorschlag einreichen), verrät dir sicher der Wahlvorstand.
Erstellt am 18.10.2013 um 13:21 Uhr von sashbe
Die Frage ist ja ob ich das überhaupt wegen meiner Vorgeschichte machen darf da es ja ein Ehrenamt ist.Nicht das die Wahl deswegen in Gefahr ist
Erstellt am 18.10.2013 um 13:30 Uhr von Charlys
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du darfstbja auch an den politischen Wahlen teilnehmen
Erstellt am 18.10.2013 um 13:31 Uhr von Aidan
Ich denke, ich hab die Frage schon verstanden und eigentlich auch beantwortet.
Der Wahlvorstand entscheidet, ob du wahlberechtigt und/oder wählbar bist.
Falls gegen dich keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt (z.b. wegen einer Straftat vorbestraft), die ausdrücklich das Wahlrecht und/oder die Wählbarkeit einschränkt, dann spricht nichts gegen deine Kandidatur. Der Wegfall der Wählbarkeit ergibt sich in keinem Fall automatisch aus einer eidesstattlichen Versicherung oder irgendwelchen Schulden.
Erstellt am 20.10.2013 um 21:26 Uhr von Hartmut
Find ich gut, dass du dir Gedanken machst, die Wahl nicht zu gefährden. Du bist ehrlich und nimmst Rücksicht, kein Wunder, dass deine Kollegen dich vorschlagen. Nimm das als Zeichen des Vertrauens an, und stell dich zur Wahl. Viel Glück! :)
Erstellt am 20.10.2013 um 22:55 Uhr von sashbe
Danke euch für die vielen Antworten.