Amstzeit des BR
Hallo,
wie lange dauert die Amtszeit des amtierdenen Betriebsrates genau? Die letzte BR-Wahl war am 23.03. die konstituierende Sitzung am 25.03.2010. Wann endet die Amtszeit?
Viele grüße Birgit
Community-Antworten (10)
01.10.2013 um 16:57 Uhr
Hallo Birgit, entscheidend für die Amtszeit ist das Datum, an dem in Deinem Betrieb ERSTMALIG ein BR gewählt/ konstituiert wurde. Dieses Datum kann unter Umständen auch 30 Jahre zurückliegen. Das Datum, wann sich der letzte BR konstituiert hat, oder diesergewählt wurde, ist also nebensächlich. Du musst recherchieren, wann der erste BR im Unternehmen seine Amtszeit begonnen hat und diese ist für alle folgenden Betriebsräte maßgeblich. Beste Grüße Jusie
01.10.2013 um 17:36 Uhr
Jusie,
das stimmt leider auch nur, wenn der erste BR innerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde und seither alle BRe innerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurden und es auch niemals eine BR-lose Zeit gegeben hat, weil zu spät gewählt wurde.
01.10.2013 um 18:00 Uhr
§21 BetrVG: "Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats."
Wenn überhaupt ist der Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses relevant. Wahltag oder Tag der Konstituierung spielen hier keine Rolle.
Das Ende der Amtszeit des derzeit amtierenden Betriebsrats ist das Datum der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der allerersten im Betrieb überhaupt stattgefundenen Betriebsratswahl. Gab es zwischendurch mal eine betriebsratslose Zeit, dann muss die Amtszeit des erstmals nach dieser BR-losen Zeit gewählten ersten Betriebsrats herangezogen werden.
01.10.2013 um 18:06 Uhr
"Das Ende der Amtszeit des derzeit amtierenden Betriebsrats ist das Datum der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der allerersten im Betrieb überhaupt stattgefundenen Betriebsratswahl. Gab es zwischendurch mal eine betriebsratslose Zeit, dann muss die Amtszeit des erstmals nach dieser BR-losen Zeit gewählten ersten Betriebsrats herangezogen werden."
Leider auch nur so ungefähr...
01.10.2013 um 18:31 Uhr
"Leider auch nur so ungefähr..." Leider auch mal wieder nur ne Luftblase.
@Pjööööööng mal ganz ehrlich: was ist eigentlich dein Anliegen? Kannst du nicht oder willst du nicht? Oder kombinierst du beides?
01.10.2013 um 22:12 Uhr
pillepalle, entschuldige bitte, aber ich hatte ein gewisses Leseverständnis vorausgesetzt.
Ich hatte geschrieben: "das stimmt leider auch nur, wenn der erste BR innerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde und seither alle BRe innerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurden und es auch niemals eine BR-lose Zeit gegeben hat, weil zu spät gewählt wurde."
und das trifft auch auf Deinen Beitrag zu!
Aber für Dich tippe ich das gerne nocheinmal ab.
By the way: Hat eigentlich Deine am 17.09. begonnene Recherche mittlerweile ein Ergebnis ergeben?
01.10.2013 um 22:53 Uhr
Ich sag mal 'Popcorn'
02.10.2013 um 02:27 Uhr
Zitat (Kölner): Ich sag mal "Popcorn"
Nach den unendlich vielen persönlichen Angriffen endlich mal wieder ein sachbezogener Beitrag.
02.10.2013 um 09:19 Uhr
Du verkennst Deine Situation!
02.10.2013 um 10:57 Uhr
Man sollte halt nichts voraussetzen, wozu man selbst nichts beisteuern kann.
Aber "Leider auch nur so ungefähr..." kann man durchaus als sachbezogenen Beitrag auf Grundlage des bisher gezeigten Sachverstandes durchgehen lassen. Jeder halt nach seinen Möglichkeiten.
Ansonsten danke ich Kölner für das angebotene Popcorn!
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