Erstellt am 19.09.2013 um 11:46 Uhr von rolfo
Wenn die letzte Wahl die 1. Wahl war, dann stimmt das. Ansonsten der Termin der vorausgegangenen 1. Wahl, bzw. der 2. Wahl wenn die erste ausserturnusmässig war.
Warum wählt ihr nicht schon 1 Woche vorher. oder 2 Wochen, ist doch egal, der alte BR bleibt bis zum 30.04.im Amt
Erstellt am 19.09.2013 um 17:03 Uhr von pillepalleTR
"Warum wählt ihr nicht schon 1 Woche vorher. oder 2 Wochen, ist doch egal, "
Ganz so egal ist das nun wiederum nicht. Ihr solltet den Wahltermin schon so frühzeitig legen, dass keine betriebsratslose Zeit entstehen kann. Bedenkt, dass nach dem Wahltag noch Fristen zu beachten sind und natürlich auch noch die Konstituierung stattfinden muss! Die Wahl eine Woche vor dem 30.04. ist viel zu knapp!
@Fußballspieler:
googel mal nach "Betriebsratswahl Wahlkalender" - gib bei einem oder mehreren der Treffer den 30.04. ein (falls Wahltag mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses übereinstimmt, sonst ist nämlich letzterer Termin relevant) und ....voilà : alle Fristen werden "rückwärts" berechnet und angegeben.