Erstellt am 18.09.2013 um 22:43 Uhr von HeyeBR
Hi,
also erstmal ist die Einigungsstelle eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt zusammen, verhandelt und entscheidet, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen können.
Eine Einigungsstelle einrichten macht man mit einem BR freundlichen Anwalt ;-).
Ihr müsst also ein Schreiben an den Arbeitgeber richten in dem ihr die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Einigungsstelle anruft.
An besten gleich die Anzahl der Beisitzer und einen Vorsitzenden vorschlagen(einen Richter vom Landesarbeitsgericht, der kostet viel). Da wird Euer AG vielleicht schon einlenken und mit Euch wieder in Verhandlungen treten wollen.
Aber besser Ihr macht das zusammen mit einem Anwalt Euer Vertrauens. Der sollte wissen was zu tun ist, wie die Schriftstücke zu formulieren sind und ob Euer Problem mit einer Einigungsstelle gelöst werden kann.
Gruß
Erstellt am 18.09.2013 um 22:43 Uhr von Watschenbaum
" Die" Einigungsstelle gibt es nicht,
sondern sie muß erst gebildet werden
(ich schätze mal nicht, daß es in eurem Betrieb eine Betriebsvereinbarung darüber gibt, eine ständige Einigungsstelle einzurichten, oder ?)
http://www.br-wiki.de/Einigungsstelle