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Wahltermin per Beschluss BR

S
Suppe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann der amtierende Betriebsrat der genauen Wahltermin per Beschluss bereits vor Einsetzung oder auch danach festlegen, um z.B. seine Amtszeit so weit wie möglich zu erhalten?

1.67204

Community-Antworten (4)

G
gironimo

12.09.2013 um 11:24 Uhr

Nein - das kann er nicht. Der Wahlvorstand tut dies. Im Übrigen ist die Amtszeit im BetrVG geregelt. Sie beträgt 4 Jahre.

C
Charlys

12.09.2013 um 11:29 Uhr

....... ergänzend. Die 4 Jahre bedeuten, genau lt. Kalender 4 Jahre ( Taggenau) Hat zur Folge, dass der alte BR noch ggf im Amt bleit obwohl der neue schon gewählt ist. Weil eben die 4 Jahre noch nicht abgelaufen sind.

K
Kulum

12.09.2013 um 11:47 Uhr

§21 BetrVG

P
Pjöööng

12.09.2013 um 12:10 Uhr

"Im Übrigen ist die Amtszeit im BetrVG geregelt. Sie beträgt 4 Jahre."

Aber nur wenn der aktuelle BR während des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde.

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