Erstellt am 12.09.2013 um 09:24 Uhr von gironimo
Nein - das kann er nicht. Der Wahlvorstand tut dies. Im Übrigen ist die Amtszeit im BetrVG geregelt. Sie beträgt 4 Jahre.
Erstellt am 12.09.2013 um 09:29 Uhr von Charlys
....... ergänzend. Die 4 Jahre bedeuten, genau lt. Kalender 4 Jahre ( Taggenau) Hat zur Folge, dass der alte BR noch ggf im Amt bleit obwohl der neue schon gewählt ist. Weil eben die 4 Jahre noch nicht abgelaufen sind.
Erstellt am 12.09.2013 um 09:47 Uhr von Kulum
Erstellt am 12.09.2013 um 10:10 Uhr von Pjöööng
"Im Übrigen ist die Amtszeit im BetrVG geregelt. Sie beträgt 4 Jahre."
Aber nur wenn der aktuelle BR während des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde.