Erstellt am 22.08.2013 um 20:29 Uhr von newlady
warum nicht? Wenn ihr von den Mitarbeitern gewählt werdet.
Erstellt am 22.08.2013 um 21:16 Uhr von Hartmut
Hallo dwener, ja das können sie, solange nur beide Ehepartner, jeder für sich, in diesem Betrieb wählbar sind. Eine Ehe mag ein Hinderungsgrund sein für Vieles, nicht aber für Betriebsratsarbeit. :)