Erstellt am 15.08.2013 um 09:53 Uhr von Kölner
@Humboldt
Vermutlich liegt bei Dir ein völlig falsches Verständnis eines GBR vor:
GBR werden auf UN-Ebene gegründet, wenn z.B. in einer GmbH (die Gemeinnützigkeit ist unerheblich) mehrere BR-fähige Betriebsstätten mit eigenen BRs existieren.
Was bei Dir sein kann, dass die Abspaltung in eine gGmbH dazu führen könnte, dass man einen KBR gründet (mehrere Firmen unter einer z.B. Holding, Konzernmutter o.ä.).
Was alles zu prüfen wäre...