Wann dürfen Vorschlaglisten veröffentlicht werden
Wann dürfen Vorschlagslisten zur Betriebsratswahl veröffentlicht werden?
Dürfen die Listen direkt nach ihrem Eingang bzw. der Prüfung der Liste veröffentlicht werden oder ist dies erst nach Ende der Einreichungsfrist möglich?
[Edit] Darf der Wahlvorstand zwei Wochen vor Fristende zB sagen "Bis jetzt sind bei uns zwei Vorschlagslisten eingegangen" oder darf er das nicht?
Community-Antworten (4)
14.08.2013 um 15:35 Uhr
Es gibt die Einreichungsfrist. Wozu wohl? Bis zum Ende können Listen dazukommen, wieder verschwinden, Leute gestrichen werden usw ... Und dann der Stichtag, danach wird veröffentlicht.
15.08.2013 um 08:27 Uhr
Bitte nicht die Frage editieren. Danke
Darf der Wahlvorstand ... sagen "Bis jetzt sind bei uns zwei Vorschlagslisten eingegangen" ... Warum soll er das nicht sagen dürfen? Wem nützt diese Information für was? Stimmt es, was da einer sagt, wer will es prüfen? Das können morgen schon 7 Listen sein, oder gar keine mehr ...
15.08.2013 um 09:22 Uhr
Hallo KarlRanseier, die Listen werden erst nach Ende der Einreichungsfrist veröffentlicht, weil sie erst dann stabil sind. Aber deine Frage stellt ja vielleicht auf etwas anderes ab, nämlich ab wann du mit deinem Wahlvorschlag Kündigungsschutz geniesst. Das findest du im §15 Abs.3 Satz 1 KSchG nach dem ersten Komma: Es zählt der Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags. Und der ist spätestens dokumentiert durch seine Abgabe beim WV. Viel Erfolg! :)
15.08.2013 um 09:55 Uhr
@Hartmut Interessant! Welche Glaskugel nimmst Du? Wo steht das in der Frage mit dem Kündigungsschutz?
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