Erstellt am 14.08.2013 um 13:35 Uhr von Tanzbär
Es gibt die Einreichungsfrist. Wozu wohl?
Bis zum Ende können Listen dazukommen, wieder verschwinden, Leute gestrichen werden usw ...
Und dann der Stichtag, danach wird veröffentlicht.
Erstellt am 15.08.2013 um 06:27 Uhr von Tanzbär
Bitte nicht die Frage editieren.
Danke
> Darf der Wahlvorstand ... sagen "Bis jetzt sind bei uns zwei Vorschlagslisten eingegangen" ...
Warum soll er das nicht sagen dürfen?
Wem nützt diese Information für was?
Stimmt es, was da einer sagt, wer will es prüfen?
Das können morgen schon 7 Listen sein, oder gar keine mehr ...
Erstellt am 15.08.2013 um 07:22 Uhr von Hartmut
Hallo KarlRanseier, die Listen werden erst nach Ende der Einreichungsfrist veröffentlicht, weil sie erst dann stabil sind.
Aber deine Frage stellt ja vielleicht auf etwas anderes ab, nämlich ab wann du mit deinem Wahlvorschlag Kündigungsschutz geniesst. Das findest du im §15 Abs.3 Satz 1 KSchG nach dem ersten Komma: Es zählt der Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags. Und der ist spätestens dokumentiert durch seine Abgabe beim WV. Viel Erfolg! :)
Erstellt am 15.08.2013 um 07:55 Uhr von Tanzbär
@Hartmut
Interessant!
Welche Glaskugel nimmst Du?
Wo steht das in der Frage mit dem Kündigungsschutz?