Sonderbonus
Unser Arbeitgeber hat die Zahlung eines Sonderbonus angekündigt. In wie weit hat hier der BR ein Mitspracherecht?
Community-Antworten (4)
13.08.2013 um 10:30 Uhr
@Ludmilla Hier müsstest Du schon etwas genauer werden
Bei Zielvereinbarungen stellt sich grundsätzlich die Frage nach Beteiligungs-, insbes. Mitbestimmungsrechten, des BR. Hier lassen sich 4 verschiedene Stadien unterscheiden: die Einführung von Zielvereinbarungssystemen, die konkrete Zielfestsetzung durch den AG und den AN, Maßnahmen bei Wegfall der Geschäftsgrundlage während des vereinbarten Zeitraums und die Feststellung der Zielerreichung. In Rspr. und Lit. häufen sich die Stimmen, die für eine Mitbestimmung bei der Einführung von Zielvereinbarungssystemen sprechen. Sie umfasst auch individuelle Ziele.
13.08.2013 um 10:32 Uhr
Sofern der AG den Bonus gleichmäßig verteilt, ist die Angelegenheit mitbestimmungsfrei.
Das genaue hin schauen lohnt. Oft gibt es Probleme am Rande. Ab welcher Betriebszugehörigkeit wird gezahlt? Kurzfristige Aushilfen - wo sind die Grenzen? usw. Da gäbe es ggf. schon etwas mitzubestimmen.
Also einfach mal die genauen Konditionen hinterfragen, wie der AG sich das vorgestellt hat.
13.08.2013 um 10:36 Uhr
Der Sonderbonus basiert auf der freiwilligen Zahlung einer Gewinnbeteiligung. Es gibt hier keine BV o.ä. Jeder Mitarbeiter erhält prozentual den gleichen Betrag.
13.08.2013 um 10:52 Uhr
Wie gironimo schon schreibt ist es bei gleichmäßiger Verteilung mitbestimmungsfrei. Ich denke mal das es Dir darum ging. Sollte es Dir allerdings um die Einführung des Ganzen gehen, könntet ihr regeln,Grundlagen zu Zielvereinbarungen,Einführung und Änderung eines Zielvereinbarungssystems,Festsetzung individueller Ziele und die Ermittlung der Zielerreichung. Ich würde aber davon abraten, da es einen AG sehr schnell abschrecken kann und er von seinem vorhaben wieder abweicht.