Erstellt am 13.08.2013 um 08:30 Uhr von Snooker
@Ludmilla
Hier müsstest Du schon etwas genauer werden
Bei Zielvereinbarungen stellt sich grundsätzlich die Frage nach Beteiligungs-,
insbes. Mitbestimmungsrechten, des BR. Hier lassen
sich 4 verschiedene Stadien unterscheiden: die Einführung von Zielvereinbarungssystemen,
die konkrete Zielfestsetzung durch den
AG und den AN, Maßnahmen bei Wegfall der Geschäftsgrundlage
während des vereinbarten Zeitraums und die Feststellung der Zielerreichung.
In Rspr. und Lit. häufen sich die Stimmen, die für eine
Mitbestimmung bei der Einführung von Zielvereinbarungssystemen
sprechen. Sie umfasst auch individuelle Ziele.
Erstellt am 13.08.2013 um 08:32 Uhr von gironimo
Sofern der AG den Bonus gleichmäßig verteilt, ist die Angelegenheit mitbestimmungsfrei.
Das genaue hin schauen lohnt. Oft gibt es Probleme am Rande. Ab welcher Betriebszugehörigkeit wird gezahlt? Kurzfristige Aushilfen - wo sind die Grenzen? usw. Da gäbe es ggf. schon etwas mitzubestimmen.
Also einfach mal die genauen Konditionen hinterfragen, wie der AG sich das vorgestellt hat.
Erstellt am 13.08.2013 um 08:36 Uhr von ludmilla
Der Sonderbonus basiert auf der freiwilligen Zahlung einer Gewinnbeteiligung. Es gibt hier keine BV o.ä. Jeder Mitarbeiter erhält prozentual den gleichen Betrag.
Erstellt am 13.08.2013 um 08:52 Uhr von Snooker
Wie gironimo schon schreibt ist es bei gleichmäßiger Verteilung mitbestimmungsfrei. Ich denke mal das es Dir darum ging.
Sollte es Dir allerdings um die Einführung des Ganzen gehen, könntet ihr regeln,Grundlagen zu Zielvereinbarungen,Einführung und Änderung eines Zielvereinbarungssystems,Festsetzung individueller Ziele und die Ermittlung der Zielerreichung.
Ich würde aber davon abraten, da es einen AG sehr schnell abschrecken kann und er von seinem vorhaben wieder abweicht.