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Bewerbergespräch

S
sarmale
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, haben auch schwerbehinderte Arbeitnehmer bei einer internen Stellenausschreibung eines nicht- öffentlichen Arbeitgebers Anspruch auf ein Bewerbergespräch? Der 81 er ist da meines Erachtens nicht eindeutig.

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Community-Antworten (2)

H
Hartmut

10.08.2013 um 11:59 Uhr

Du meinst den §81 SGB IX? Nein, dem lässt sich kein solcher Anspruch entnehmen. Schwerbehinderte dürfen nicht benachteiligt werden, selbstverständlich, aber daraus lässt sich nicht schließen, dass sie immer einen Anspruch auf ein Bewerbungsgespräch hätten.

C
Charlys

10.08.2013 um 12:14 Uhr

Aber sie haben ggf einen Anspruch auf die Stelle gem. § 81 Abs 4 SGB IX, wenn diese auf Grund der Behinderung geeigneter ist.

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