Erstellt am 10.08.2013 um 09:59 Uhr von Hartmut
Du meinst den §81 SGB IX? Nein, dem lässt sich kein solcher Anspruch entnehmen. Schwerbehinderte dürfen nicht benachteiligt werden, selbstverständlich, aber daraus lässt sich nicht schließen, dass sie immer einen Anspruch auf ein Bewerbungsgespräch hätten.
Erstellt am 10.08.2013 um 10:14 Uhr von Charlys
Aber sie haben ggf einen Anspruch auf die Stelle gem. § 81 Abs 4 SGB IX, wenn diese auf Grund der Behinderung geeigneter ist.