Hallo zusammen!
Das Thema "elektronischer Gehaltszettel" war bereits Thema eines Threads.
Ich habe eine Abwandlung davon vor mir, wo Druck und Versand eingespart werden sollen. Die Aufgabe des Druckens wird auf den einzelnen MA übertragen.
Der MA erhält Zugriff auf das Abrechungssystem und kann password - geschützt "seine" monatl. Entgeltabrechnung aurufen und bei eintsprechendem Wunsch selbst den Ausdruck vornehmen.
Dies kann sowohl im Büro als auch über externen Zugriff auf ein Web - Portal erfolgen.
Die Wege zu den Druckern am Arbeitspaltz sind entsprechend lang, eine Vertraulichkeit kann mit Beginn des Druckvorganges nicht mehr sichergestellt werden. Es gibt keine Kontrollmöglichkeit, zu erkennen, ob gerade jemand am Drucker steht und sich den Ausrduck (versehentlich) entnimmt.

Es geht eindeutig NICHT um einen elektronischern Versand!
Meine Frage ist : muß dies je Mitarbeiter individuell geregelt u. vereinbart werden, ob ein Selbstdruck gewünscht ist? Falls durch den BR geregelt werden kann/muss/soll wg. der Ordnung des Betriebes, genügt eine Regelungsabrede oder bedarf es einer BV?

Ich habe leider über diese Ausprägung sehr wenig Informationen über Anwenderberichte gefunden.